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Geldwäschebeauftragter Blick nach oben vor einem Hochhaus
Jahresbericht der Finanzaufsicht
30.05.2023 – Die BaFin, als Aufsichtsbehörde für den Finanzbereich, hat ihren Jahresbericht für 2022 vorgestellt. Dabei geht sie auf die Aufsichtspraxis in den verschiedenen Teilbereichen ebenso ein, wie auf übergeordnete Themen wie Verbraucherschutz, Abwicklung und Geldwäscheprävention.

Neben „Schlaglichtern“ als zusammenfassende Übersicht geht der Jahresbericht auf die angepasste Strategie und Steuerung der Aufsicht ein. In separaten Kapiteln wird über die Aufsichtspraxis bei den verschiedenen Gruppen (Banken/Finanzdienstleister, Versicherungen/Pensionsfonds und Wertpapierhandel) berichtet. 

Die Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention gehörten zu den Schwerpunktthemen der Finanzaufsicht im vergangenen Jahr. Entsprechend wurde eine Vielzahl an Maßnahmen in diesem Bereich durchgeführt und der Bereich personell aufgestockt. Dabei lag der Fokus insbesondere auf Nicht-Banken wie Zahlungsdienstleistern, da diese einen wachsenden Anteil am Zahlungsverkehr einnehmen. Geschäfte in Kryptowerten und entsprechende Dienstleister wurden ebenso verstärkt beaufsichtigt wie Auslagerungen. Dabei kam der Aufsicht zugute, dass sie aufgrund neuer Regelungen in § 44 KWG bei Prüfungen von Auslagerungen nun auch direkt auf die Auslagerungsunternehmen zugreifen konnte. 

Die Struktur des Bereichs Abwicklung und Geldwäscheprävention unter der neuen Leitung von Frau Rodolphe wurde angepasst, die Zahl der aufsichtlichen Maßnahmen erhöhte sich. Dazu gehören Gespräche mit beaufsichtigten Unternehmen (regelmäßig und anlassbezogen) ebenso wie Auskunftsersuchen oder Mängelschreiben. Angestiegen ist auch die Zahl der sog. förmlichen Maßnahmen, wozu Anordnungen zur Mängelbeseitigung, Bußgelder und die Bestellung von Sonderbeauftragten gehören – darüber wird auch regelmäßig auf der Webseite der BaFin berichtet. 

Die von der EU geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Geldwäscheprävention beschäftigten auch die BaFin, zumal die neue Fassung der Geldtransferverordnung diese Bestimmungen auch auf Kryptowerte erweiterte. Intensiviert wurde die Zusammenarbeit mit anderen nationalen Behörden im Bereich der Geldwäscheprävention wie der FIU und der Anti Financial Crime Alliance (AFCA). Die Prüfung Deutschlands durch die FATF nahm auch einen größeren Teil ein, wobei das insgesamt durchwachsene Zeugnis der FATF für Deutschland für die BaFin insgesamt gut ausfiel. 

Praxistipp: 

Die Geldwäscheprävention bleibt ein Schwerpunktthema der Aufsicht. Insofern ist mit einer weiteren Ausweitung der Aktivitäten der BaFin in diesem Bereich zu rechnen und Verpflichtete, die der Aufsicht der BaFin unterliegen sollten eine rechtskonforme Organisation sicherzustellen. Wenn Sie in dieser Hinsicht – ob zur Risikoanalyse, zu internen Sicherungsmaßnahmen oder auch zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden – Unterstützung wünsche, sprechen Sie uns gerne an. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

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