Die Zahl der Verdachtsmeldungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr wiederum um rund 25% auf über 144.000 Meldungen erhöht. Die Anzahl der Meldungen hat sich in den letzten 10 Jahren damit verzwölffacht. Der Anstieg der Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor (auf fast 3.000) war mit 90% noch höher – gleichwohl kommen noch immer 97% aller Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor.
Im Nichtfinanzsektor stiegen die Meldungen insbesondere aus der Gruppe der Notare sowie der Immobilienmakler, was eindeutig auf die im Oktober 2020 in Kraft getretene GwG-Meldepflichtverordnung-Immobilien zurückzuführen ist.
Ebenfalls deutlich zugenommen haben Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, wobei diese vielfach mit Betrugsdelikten zusammenhängen, z.B. wenn mit Kryptowährung bezahlte Ware nicht geliefert wird oder vermeintliche Vermögensanlagen ins Leere liefen.
Einen Schwerpunkt der FIU im letzten Jahr bildete die Aufdeckung von Betrugsfällen bei den Corona-Soforthilfen, dies betraf über 11.000 Verdachtsmeldungen. Aus diesen hat die FIU zeitnah ein Typologiepapier mit Anhaltspunkten für betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19 erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Praxistipp:
Wir empfehlen die Lektüre des FIU-Jahresberichts 2020, um ggf. Rückschlüsse für die eigene Risikoanalyse zu ziehen. Die unternehmensspezifische Geldwäsche-Risikoanalyse sollte laufend aktualisiert werden, mindestens jedoch einmal pro Jahr.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge