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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Bekämpfung der Finanzkriminalität: Maßnahmen des Staates 
06.12.2021 – Mit Blick auf die umfangreichen Ziele der Ampelkoalition in Sachen Geldwäschebekämpfung (wir berichteten) vermutlich kein Zufall, dass das BMF in seinem Monatsbericht November 2021 betont, was in den letzten Jahren alles auf diesem Gebiet getan wurde.

Es ist tatsächlich eine Menge passiert in dem Themenbereich, auch wenn die Berichterstattung in den letzten Monaten sehr deutlich gemacht hat, dass das noch nicht ausreicht damit Deutschland seinen Ruf als Geldwäscheparadies los wird. 

Über die perfiden Varianten von Steuerhinterziehung in Form von Cum/Ex und Cum/Cum haben wir bereits berichtet. Das BMF hat mit der Bildung einer Sondereinheit reagiert und mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Verfolgungsfristen durch Verlängerung der Verjährung für schwere Fälle von Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert. Es wurde auch versucht, die Transparenz bei Dividendenzahlungen zu erhöhen (durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern) und durch Nutzung des Reverse-Charge-Verfahrens (wo der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss, anstelle des leistenden Unternehmers) den Missbrauch im Bereich der Umsatzsteuer zu reduzieren. Dem gleichen Ziel diente die Begrenzung der Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie die Einführung der Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze für die ordnungsgemäße Entrichtung der Umsatzsteuer. 

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr ermittelte der Zollfahndungsdienst allein im Jahr 2020 Steuerschäden von über 280 Mio. Euro und auch die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung war ein Schwerpunkt des Zolls. Die Einführung einer globalen Mindeststeuer war sicherlich ein Highlight im Bereich der Sicherstellung, dass auch weltweit tätige Konzerne einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. 

Insbesondere im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Verschärfung der Regeln im Immobiliensektor hervorzuheben. Neben den erweiterten Meldepflichten für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater durch die Meldeverordnung Immobilien wurden auch die Anforderungen an die Prüfung welche Personen hinter Unternehmen als Käufern/Verkäufern von Immobilien stehen verschärft – wenn die Angaben dazu nicht schlüssig sind, darf keine Beurkundung erfolgen. Durch Aktualisierungen im Geldwäschegesetz wurden die Sorgfaltspflichten für Edelmetallhändler bereits bei Geschäften ab 2.000,- Euro eingeführt und Dienstleister von Kryptowährungen als Verpflichtete aufgenommen. Zudem wurden die verstärkten Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern vereinheitlicht.  Die Rolle des Transparenzregisters wurde durch das TraFinG gestärkt, das einen Ausbau als Vollregister durch den Wegfall der bisherigen Meldefiktion vorsieht.  

Aus Sicht des BMF wurde auch die FIU als zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen als Institution und durch personelle Aufstockung gestärkt. Letzteres ist nicht zu bestreiten – von 100 Mitarbeiter:innen im Jahr 2017 waren es im Oktober 2021 366 Stammbeschäftigte sowie 223 qualifizierte Aushilfen anderer Zollabteilungen. Bis 2026 sollen insgesamt 720 Mitarbeiter:innen bei der FIU tätig sein. Auch der Informationsaustausch zwischen Polizei und FIU sei verbessert worden und die FIU hat seit diesem Jahr auch einen automatisierten Zugriff auf bestimmte Steuerdaten. Die seitens des BMF eingeschätzte Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden scheint jedoch nicht von allen Partnern auf Länderseite genauso wahrgenommen zu werden.  

Die internationale Zusammenarbeit wurde intensiviert, so ist die beabsichtigte Einführung der neuen zentralen europäischen Geldwäscheaufsicht AMLA auch auf eine Intiative von Deutschland und vier anderen EU-Finanzministerien zurückzuführen. Die Arbeit der FATF wird vermehrt unterstützt, sicher auch unter dem Aspekt, dass Deutschland 2020 die Präsidentschaft der Organisation übernommen hat.  

So eine Rückschau ist schon spannend und kann vielleicht auch dazu beitragen, manche immer noch geäußerte Kritik zu relativieren. Auf jeden Fall dürfte aus der umfangreichen Übersicht deutlich werden, dass Sie als verpflichtetes Unternehmen allen Grund haben, dafür Sorge zu tragen, dass Sie in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ordnungsgemäß aufgestellt sind. 



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