Mit vielfältigen Mitteln versuchen die von den US/EU-Sanktionen Betroffenen ihre Vermögenswerte dem Zugriff der Finanzbehörden der Länder zu entziehen, die gegen sie Sanktionen verhängt haben. Dazu gehört die überstürzte Abreise der noch nicht vollständig renovierten Yacht aus einer Hamburger Reederei ebenso wie die Verlagerung von Yachten, Flugzeugen und Firmensitzen in die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere Drittländer, die sich nicht an den Sanktionen beteiligen.
Aber auch der Umtausch von Vermögenswerten in Bitcoin und andere Krypto-Währungen könnte für die betroffenen Oligarchen ein probates Mittel sein, eingefrorene Gelder dem Zugriff zu entziehen. Zwar sind auch Krypto-Transaktionen technisch nachvollziehbar und nicht wirklich anonym, aber unter Nutzung vieler Verschleierungstaktiken wie Splittung von Beträgen, Nutzung von sog. Bitcoin-Mixern (wir berichteten) und von Krypto-Dienstleistern, die es mit ihren Sorgfaltspflichten nicht so genau nehmen, wäre eine Umgehung der Sanktionen möglich.
Der Vorstoß einer US-Senatorin durch einen Gesetzentwurf, jegliche russische IP-Adressen vom Krypto-Zahlungsverkehr auszuschließen, stößt nicht nur auf Zustimmung. Allerdings werden auch für Transfers von Krypto-Währungen die Bestimmungen in vielen Ländern kurzfristig sicherlich angepasst werden. Denn Kryptowährungen haben längst eine globale wirtschaftliche Bedeutung erreicht, die die Debatte um bessere internationale Kontrollmöglichkeiten vorantreiben.
Praxistipp:
Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen Krypto-Dienstleistungen anbieten, sollten Sie gerade angesichts der umfangreichen Sanktionsbestimmungen von USA, EU und Großbritannien den Kundensorgfaltspflichten insbesondere bei Transaktionen mit russischen IP-Adressen besondere Aufmerksamkeit widmen. Denn die wirksame Umsetzung der Sanktionen kann nur mit Unterstützung aller Beteiligten funktionieren. Im Übrigen drohen bei Sanktionsverstößen empfindliche Strafen nach dem Aussenwirtschaftsgesetz.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge