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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Kein Anspruch auf Schadenersatz gegen BaFin bei Wirecard
31.01.2022 – Das Landgericht Frankfurt hat Klagen von Anlegern, die in Wirecard Aktien investiert hatten, gegen die BaFin abgewiesen. Konkret geht es um vier Urteile vom 19.01.2022 (2-04 O 65/21 bzw. O 531/20; O 561/20 und O 563/20).

Die Anleger, die in unterschiedlicher Höhe als Aktionäre bei Wirecard beteiligt waren, haben teils fünfstellige Verluste erlitten. Sie verlangten von der BaFin Schadenersatz, weil diese ihrer Meinung nach die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert habe. 

Die Richter hielten dem entgegen, dass die BaFin als Aufsichtsbehörde ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse ausübe und nicht im Interesse einzelner Anleger. Deshalb könne eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der Aufsicht auch nicht zu einer Ersatzpflicht gegen einen geschädigten Anleger führen, da kein sogenannter Drittschutz bestehe. 

Über eine tatsächliche Verletzung von Amtspflichten der Aufsichtsbehörde wurde nicht entschieden. Es stehen noch weitere Verfahren an und die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt werden kann. 


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