Seit dem 14. November 2021 gilt in Israel ein neuer Erlass, der für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen in Israel gilt – für Fintech-Unternehmen ebenso wie für Kreditinstitute und Anbieter von Kryptowährungen. Diese Anordnung soll verhindern, dass betroffene Unternehmen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden und den Weg für eine permanente Lizenz zum Handel mit digitalen Währungen vorbereiten. Israel reagiert damit auch auf entsprechende Anforderungen der FATF.
Die Geldwäscheverordnung überträgt die bekannten Regeln zur Identifikation und Verifizierung von Kunden sowie zum Risikomanagement vom „normalen“ Vermögenstransfer auf alle Arten von Kryptowährungen und legt Anforderungen für die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden fest. Auch die Bedingungen für die Kundenannahme bei nicht persönlicher Anwesenheit der Kunden werden festgelegt – mit dem Ziel gerade für FinTechs die Onlineabwicklung ihrer Aktivitäten zu erleichtern.
Darüber hinaus werden Vorschriften für den elektronischen Transfer von Geldern und digitalen Währungen erlassen, die sowohl bei inländischen wie grenzüberschreitenden Transfers gelten. Ziel ist es, die bislang (nicht nur) in Israel bestehenden Probleme für Investoren in Kryptowährungen zu beseitigen, ihre Profite von entsprechenden Anbietern legal auf ihr Bankkonto zu transferieren.
Mit den neuen Regelungen soll es Banken, aber auch anderen Anbietern von Dienstleistungen rund um digitale Währungen ermöglicht werden, ihren Kunden entsprechende Transfers anbieten zu können UND gleichzeitig konform mit den geltenden Vorschriften zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung zu handeln. Dazu wird vorgeschrieben, dass die Kryptohändler über eine Lizenz verfügen und die Vorschriften erfüllen müssen, was z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zu bestätigen ist. Da jegliche Transaktion zu dokumentieren ist, betrifft dies auch die sog. Wallets, in denen Investoren ihre Kryptoassets speichern können. Für diese sollen künftig die gleichen Anforderungen wie für Bankkonten gelten – in steuerlicher Hinsicht wie bezüglich der Geldwäscheverhinderung.
Praxistipp:
Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen Dienstleistungen zu Kryptowährungen anbieten und Geschäftsbeziehungen mit Israel unterhalten, sollten Sie sich mit dem neuen Erlass vertraut machen. Die >>Arbeitshilfe für den Umgang mit sog. Hochrisikostaaten werden von uns ständig auf Basis der Veröffentlichungen von EU-Kommission, BaFin, BMF, FIU und FATF aktualisiert und sollen Ihnen helfen, die besonderen Sorgfaltspflichten bei geschäftlichen Beziehungen zu den sog. Hochrisikostaaten zuverlässig zu erfüllen.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge