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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Länderreport: Rumänien  Regeln zur Geldwäschebekämpfung
08.12.2021 – Mit dieser Reihe wollen wir Sie über Neuerungen im Bereich der Geldwäscheprävention in verschiedenen Ländern informieren. Denn Geldwäsche ist ein internationales Problem es ist für Sie als Verpflichteter wichtig, die nationalen Regelungen zu kennen, wenn Sie Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern aus diesen Ländern pflegen. Deshalb möchten wir Sie künftig in unregelmäßigen Abständen über Gesetze und Regeln informieren, die für die Geldwäscheprävention in anderen Ländern gelten – als zweites Land schauen wir auf Rumänien.

Rumänien hat die EU-Richtlinie 2015/849 zur Geldwäschebekämpfung durch das Gesetz 129/2019 am 11. Juli 2019 umgesetzt. Inzwischen sind durch Dringlichkeitsverordnungen (DVO) einige Änderungen hinzugekommen. Diese waren auch notwendig, weil die EU zwischenzeitlich ein Bußgeld in Höhe von 3 Mio. Euro gegen Rumänien verhängt hatte – wegen der verspäteten und nicht vollständigen Umsetzung der AML-Richtlinie. 

Das nationale Amt für die Prävention und Kontrolle der Geldwäsche (ONPCSB) als zuständige Aufsichtsbehörde (in etwa vergleichbar der FIU in DE) hat für die verpflichteten Unternehmen Richtlinien erlassen, die diesen Kriterien und Regeln für das Erkennen von Situationen mit hohem bzw. niedrigem Risiko von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung an die Hand gibt.  

Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen, die auch für Verpflichtete in Deutschland gelten und fordern von den Unternehmen interne Regelungen und Verfahren zur Risikoanalyse und Risikoeinschätzung, zu den internen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen, den Kundensorgfaltspflichten sowie zur Dokumentation und den Meldepflichten und dem Schutz der eigenen Arbeitnehmer sowie deren Training. 

Insbesondere haben die Verpflichteten dafür zu sorgen, dass die internen Regelungen auf die neuesten Technologien und Marktgegebenheiten abgestimmt sind und regelmäßig angepasst werden. Damit reagiert auch Rumänien auf die gestiegene Bedeutung des Online-Handels. Schärfer als in Deutschland sind aktuell die Bestimmungen zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen – hier ist in Rumänien aktuell eine jährliche Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlich. 

Analog der FIU hat auch die rumänische Aufsicht erste Typologien zur Verfügung gestellt, die den Verpflichteten helfen sollen, Situationen mit erhöhtem Geldwäscherisiko zu erkennen.  

 
Praxistipp: 

Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit Rumänien unterhalten, sollten Sie sich mit den Regelungen des ONPCSB über deren englischsprachige Webseite vertraut machen. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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