12.11.2021 – Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 01.03.2021 eine überarbeitete Version der „Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Diese wurden nun von der BaFin im allgemeinen Teil ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) vollständig umgesetzt.
In diesen Leitlinien werden Faktoren erläutert, die Unternehmen bei der Bewertung des mit ihrem Unternehmen sowie mit einer Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion mit einer natürlichen oder juristischen Person verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) berücksichtigen sollten. Außerdem wird dargelegt, wie Unternehmen den Umfang ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anpassen sollten, damit diese für das von ihnen festgestellte GW/TF-Risiko angemessen sind.
Die Leitlinien legen den Schwerpunkt hauptsächlich auf die Risikobewertung einzelner Geschäftsbeziehungen und gelegentlicher Transaktionen. Die EBA und die BaFin empfehlen aber, diese Leitlinien zu Bewertung von Risikofaktoren der GW/TF auch bei der Bewertung ihres unternehmensweiten GW/TF-Risikos und damit im Rahmen der unternehmensspezifischen Risikoanalyse zu berücksichtigen.
Praxistipp:
Sowohl die Leitlinien der EBA als auch die AuA der BaFin adressieren sich primär an die unter ihrer Aufsicht stehenden Kredit- und Finanzinstitute. Gleichwohl empfehlen wir allen Verpflichteten, sich mit den Leitlinien und den AuA vertraut zu machen. Denn diese enthalten wertvolle Anregungen und Hinweise für die Umsetzung eines wirkungsvollen, unternehmensspezifischen Risikomanagements zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns an.