Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter beim Arbeiten
Leitlinien zu Risikofaktoren für GW/TF: BaFin setzt EBA-Leitlinien vollständig um
12.11.2021 – Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 01.03.2021 eine überarbeitete Version der „Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Diese wurden nun von der BaFin im allgemeinen Teil ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) vollständig umgesetzt.

In diesen Leitlinien werden Faktoren erläutert, die Unternehmen bei der Bewertung des mit ihrem Unternehmen sowie mit einer Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion mit einer natürlichen oder juristischen Person verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) berücksichtigen sollten. Außerdem wird dargelegt, wie Unternehmen den Umfang ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anpassen sollten, damit diese für das von ihnen festgestellte GW/TF-Risiko angemessen sind.

Die Leitlinien legen den Schwerpunkt hauptsächlich auf die Risikobewertung einzelner Geschäftsbeziehungen und gelegentlicher Transaktionen. Die EBA und die BaFin empfehlen aber, diese Leitlinien zu Bewertung von Risikofaktoren der GW/TF auch bei der Bewertung ihres unternehmensweiten GW/TF-Risikos und damit im Rahmen der unternehmensspezifischen Risikoanalyse zu berücksichtigen. 

Praxistipp:

Sowohl die Leitlinien der EBA als auch die AuA der BaFin adressieren sich primär an die unter ihrer Aufsicht stehenden Kredit- und Finanzinstitute. Gleichwohl empfehlen wir allen Verpflichteten, sich mit den Leitlinien und den AuA vertraut zu machen. Denn diese enthalten wertvolle Anregungen und Hinweise für die Umsetzung eines wirkungsvollen, unternehmensspezifischen Risikomanagements zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns an.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022