Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in ihr haben sich 37 Staaten weltweit zusammengeschlossen. Die Organisation setzt die Standards für die Geldwäscheprävention und beobachtet die Entwicklung in den Mitgliedsländern – die aktuelle Untersuchung von Deutschland ist pandemiebedingt noch nicht abgeschlossen. Auch aktualisiert die FATF regelmäßig eine Liste von Ländern, bei denen sie Defizite im Kampf gegen Geldwäsche festgestellt hat.
Nun hat die FATF Malta auf die graue Liste der Länder gesetzt, die erhebliche strategische Defizite aufweisen. Auslöser dafür waren bekannt gewordene Defizite in den Bereichen Korruption, Geldwäschebekämpfung sowie das „Goldene Pass Programm“. Neben dem öffentlichen „an den Pranger stellen“ muss Malta danach einen Maßnahmenplan vorlegen, wie es die Mängel beheben will. Für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz gilt damit, dass bei Geschäftsbeziehungen mit Malta erhöhte Anforderungen zu berücksichtigen sind. Brisant: es ist das erste Mal, dass ein Mitgliedsland der EU in diese Kategorie eingestuft wird – und das obwohl sowohl die maltesische Regierung als auch die EU-Kommission sich dagegen ausgesprochen hatten.
Praxistipp:
Bei Ländern mit einem erhöhten Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist erhöhte Vorsicht geboten. Wenn sie „nur“ von der FATF beobachtet werden, ist eine angemessene Berücksichtigung des besonderen Risikos erforderlich – z.B. in Form einer häufigeren Überprüfung der Kundenbeziehung. Handelt es sich um schwere strategische Defizite, die zu einer Auflistung in der DVO (Delegierten Verordnung) der EU führen sind mindestens die verstärkten Sorgfaltspflichten zu beachten. Was dies genau für Ihre Geschäfte bedeutet und welche Länder aktuell betroffen sind, können Sie auch auf unserer Homepage nachlesen.
>>BMF-Monatsbericht Juni 2020: Deutschlandprüfung 2020/2021 der Financial Action Task Force
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge