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Handelsbasierte Geldwäsche
Malta – FATF-Listing zeigt erste Wirkung
21.09.2021 – Die Aufnahme von Malta in die sog. Graue Liste von Staaten, deren Systeme zur Geldwäscheprävention strategische Mängel aufweisen hat hohe Wellen geschlagen. Nun zeigen sich erste Auswirkungen.

Auch wenn die maltesische Regierung die Aufnahme des Inselstaates in die Beobachtungsliste „ungerecht“ fand, hat sie nun erste konkrete Maßnahmen ergriffen, um möglichst schnell wieder von dieser Liste gestrichen zu werden. 

Dazu gehört, dass Steuererleichterungen, die Malta ausländischen Unternehmen gewährt, bald abgeschafft bzw. stark eingeschränkt werden sollen. So werden bislang große Teile der eigentlich in Malta fälligen Steuer von 35 % an ausländische Unternehmen zurückerstattet. Dies war sicherlich auch ein Grund dafür, dass nahezu alle internationalen Glücksspielanbieter ihren Hauptsitz auf Malta hatten.  

Diese Maßnahme gehört zu dem von der FATF geforderten Maßnahmenplan, den Malta vorlegen muss, um von der grauen Liste gestrichen werden zu können. 


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