
Auch wenn die maltesische Regierung die Aufnahme des Inselstaates in die Beobachtungsliste „ungerecht“ fand, hat sie nun erste konkrete Maßnahmen ergriffen, um möglichst schnell wieder von dieser Liste gestrichen zu werden.
Dazu gehört, dass Steuererleichterungen, die Malta ausländischen Unternehmen gewährt, bald abgeschafft bzw. stark eingeschränkt werden sollen. So werden bislang große Teile der eigentlich in Malta fälligen Steuer von 35 % an ausländische Unternehmen zurückerstattet. Dies war sicherlich auch ein Grund dafür, dass nahezu alle internationalen Glücksspielanbieter ihren Hauptsitz auf Malta hatten.
Diese Maßnahme gehört zu dem von der FATF geforderten Maßnahmenplan, den Malta vorlegen muss, um von der grauen Liste gestrichen werden zu können.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge