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Handelsbasierte Geldwäsche
Marokko versucht Schritt für Schritt bei der Geldwäscheprävention weiter voran zu kommen
15.02.2023 – Seit zwei Jahren ist Marokko auf der sog. „Grauen“ Liste der FATF mit Ländern, die unter verschärfter Beobachtung stehen, weil sie Defizite im Bereich der Geldwäschebekämpfung haben.

Allerdings arbeiten viele der Länder eng mit der FATF zusammen, um ihre Defizite zu beheben und wieder von der Liste gestrichen zu werden – so auch Marokko. Manche der Probleme in Marokko ähneln dabei denen in Deutschland – u.a. die große Rolle, die Bargeld im täglichen Geschäftsleben spielt oder der Immobiliensektor als für Geldwäsche anfälliger Bereich.  

Letzterem tritt die marokkanische Regierung nun mit einem neuen Gesetz entgegen, dass künftig auch Immobilienmakler mit Pflichten belegt, zur Bekämpfung von Geldwäsche beizutragen – sie sind damit vergleichbar mit Verpflichteten nach dem GwG. Die Makler müssen eine Risikoanalyse durchführen und ein internes Kontrollsystem einrichten, welches auf Firmen- wie Privatkunden anzuwenden ist, auch wenn sie nur gelegentlich Geschäfte tätigen. Dabei ist auch der wirtschaftliche Eigentümer zu ermitteln – dazu soll ein nationales Register analog der Transparenzregister in den EU-Staaten eingeführt werden. Hinzu kommen Dokumentationspflichten für neue Vertragspartner sowie die Pflicht zu deren Identifizierung. Bei Risikokunden sind gesteigerte Sorgfaltspflichten zu beachten – darunter fallen in Marokko generell ausländische Kaufinteressenten sowie Personen/Unternehmen aus Ländern die unter Beobachtung der FATF stehen. Innerhalb von 3 Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres müssen die Immobilienmakler der Aufsichtsbehörde einen Bericht über ihr internes Kontrollsystem und die durchgeführten Kontrolltätigkeiten vorlegen. 

Praxistipp: 

Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit Marokko unterhalten sind Sie verpflichtet, erhöhte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Liste mit Ländern, für die wegen Versäumnissen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten, stellen wir Ihnen regelmäßig in aktueller Form zur Verfügung – einschließlich der abgestuften Verpflichtungen, die Sie beachten müssen. Detaillierte Informationen zum Stand der Aktivitäten in Marokko veröffentlicht auch die FATF regelmäßig. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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