Dabei war die Deutsche Bank nicht unmittelbar betroffen, da sie keine Geschäftsverbindung zum beschuldigten Rifaat al-Assad, dem ehemaligen Vizepräsidenten von Syrien und Onkel des Präsidenten, unterhielt. Allerdings hatte sie als Korrespondenzbank für eine Bank aus Gibraltar gedient und dabei offensichtlich eine Vielzahl von Transaktionen abgewickelt, ohne eine Verdachtsmeldung an die zuständigen Behörden abzugeben. Dafür wurde sie nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 7 Millionen Euro verurteilt, da die transferierten Gelder aus in Syrien verübten Verbrechen stammen sollen. Das Verfahren wegen des Verdachts zur Beihilfe zur Geldwäsche wurde eingestellt – auch weil die Bank vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe und die Überprüfung der Kundenbeziehung vor allem Aufgabe der Bank in Gibraltar gewesen sei.
Praxistipp:
Insbesondere im Korrespondenzbankgeschäft ist Vorsicht geboten. Größere Institute stellen ihren Partnerbanken zwar „nur“ ihr internationales System zur Weiterleitung von Zahlungen zur Verfügung. Allerdings zeigt die verhängte Geldstrafe, dass die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz dennoch zu beachten sind. Und bei Transaktionen mit Beteiligung von Syrien ist eine Verdachtsmeldung sorgfältig zu prüfen, da die EU Syrien als Drittstaat mit hohem Risiko einstuft – s. dazu auch unsere regelmäßig aktualisierte Übersicht. Kundennamen wie al-Assad sollten dann spätestens die internen Alarmglocken schrillen lassen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge