Nun informierte die Aufsichtsbehörde darüber, dass mit Bescheid vom 25.06.2021 ein Bußgeld in Höhe von 4,25 Mio. EUR gegen die N26 Bank GmbH festgesetzt wurde. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte am 29. September – nach Ablauf eventueller Einspruchsfristen. Als Begründung werden Versäumnisse bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen genannt. Ebenfalls wurden Wachstumsbeschränkungen gegen die Bank verhängt, bis die Probleme behoben sind, sind die Neuaufnahme von Kunden sowie der Eintritt in weitere internationale Märkte beschränkt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge