In den letzten Jahren gelang es dem Unternehmen sehr zügig zu wachsen und seine Dienstleistungen deutlich auszuweiten. Offensichtlich haben dabei allerdings einige Kontrollen nicht funktioniert und es ist zu teils gravierenden Mängeln bei der Geldwäscheprävention gekommen. Dies hat die Aufsichtsbehörde BaFin in einer Sonderprüfung festgestellt und wegen einer Vielzahl von Mängeln nun harte Maßnahmen gegen das Unternehmen verhängt. Dazu gehört zum einen die Bestellung eines Sonderbeauftragten. Zudem darf die Tochtergesellschaft Unzer E-Com keine neuen Kunden mehr annehmen, bis die festgestellten Mängel behoben sind.
Auslöser waren u.a. schwerwiegende Mängel in der Zusammenarbeit mit Händlern, von denen sich ein großer Teil als Scheinfirmen entpuppte. Dies hätte in einem geordneten Transaktionsmonitoring auffallen müssen – dieses war aber nur lückenhaft vorhanden.
Unzer werde mit der Aufsicht kooperieren und seine Compliance-Prozesse stärken und die von der BaFin beanstandeten Prozesse vollumfänglich korrigieren, sagte CEO Bueninck. Ob Unzer damit künftig ausreichend in der Geldwäscheprävention aufgestellt sein wird, bleibt abzuwarten – sei doch Geldwäschebekämpfung wie Kindererziehung – wie die Leiterin der Geldwäschebekämpfung der BaFin, Birgit Rodolphe, meinte. Denn neben schnellem Wachstum sei häufig auch fehlendes Problembewusstsein bei manchen neu gegründeten FinTechs ursächlich.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge