Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Nach Wirecard: BaFin prüft deutsche Zahlungsdienstleister
07.12.2021 – Der Wirecard-Skandal hat große Wellen geschlagen. Und er hat unmittelbare Auswirkungen auf die übrigen unter der Aufsicht der BaFin stehenden Zahlungsdienstleister.

Zahlungsdienstleister tragen zu einer erheblichen Vereinfachung im Handel, insbesondere im Onlinehandel bei, indem sie Händlern mehrere Bezahlverfahren für ihre Onlineshops anbieten, ohne dass die Händler die verschiedenen Verfahren in ihre internen Prozesse einbinden müssen. Damit haben sie gerade in der Pandemie vom Wachstum des Onlinehandels profitiert, allerdings sind auch die Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestiegen. 

Deshalb – und verstärkt nach dem Skandal um die ebenfalls als Zahlungsdienstleister tätige Wirecard – hat die Finanzaufsichtsbehörde BaFin jetzt mehrere große Zahlungsdienstleister in Deutschland unter die Lupe genommen, dazu gehören u.a. Unzer, Payone und Concardis. Dabei prüft die BaFin auch, ob die Vorkehrungen gegen Geldwäsche ausreichend sind und nutzt für ihre Prüfungen auch Erfahrungen aus dem Fall Wirecard, wie z.B. die Frage, ob die Unternehmen in manchen Geschäftsbereichen unübliche Margen erzielen. Auch die Frage, ob Transaktionen mit auf Sanktionslisten oder unter Betrugsverdacht stehenden Personen vorkommen, ist Gegenstand der BaFin-Prüfungen. 

Alle beteiligten Unternehmen äußern sich nicht zu den konkreten Prüfungen und mutmaßlich bereits festgestellten Mängeln, sondern verweisen darauf, dass sie in einem engen und kontinuierlichen Austausch mit der BaFin stehen. Problematisch bei manchen Anbietern ist, dass sie sich selbst eher als Technologieanbieter denn als Finanzdienstleister sehen. 

 
Praxistipp: 
Als Zahlungsdienstleister sind Sie Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz. Damit ist es unabdingbar, dass Sie über ein effektives internes Risikomanagement verfügen, welches sicherstellt, dass Sie Ihre Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kennen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um deren Eintritt zu verhindern. 

Insbesondere bei einer Vielzahl von Transaktionen kann dabei die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) dazu beitragen, verdächtige Transaktionen zu erkennen. Dem kommt durch den gerade in der Pandemie stark gestiegenen Einsatz sog. Geldesel (Money Mules) besonders hohe Bedeutung zu. Diese werden von Kriminellen genutzt, um auf Anweisung das von Betrugsopfern erbeutete Geld entgegenzunehmen und auf andere Konten zu verschieben und damit klassisch Layering zu betreiben.


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022