Die zuständige Regierungskommission formuliert diese Empfehlungen und überprüft jährlich, ob diese noch die Best Practise guter Unternehmensführung darstellen oder angepasst werden müssen. Ende Juni erfolgte die aktuelle Anpassung des Kodex und diese steht ganz im Zeichen von Nachhaltigkeit. Dabei erstreckt sich Nachhaltigkeit über alle Bereiche des Unternehmens – von der Strategie- und Zielsetzung über die Planung bis zu den operativen Steuerungs- und Kontrollsystemen.
Börsennotierte Gesellschaften müssen in ihrem Lagebericht explizit zur Einhaltung dieser Empfehlungen eine Erklärung abgeben, dass sie diese einhalten – oder dezidiert begründen, wo und weshalb sie davon abweichen (comply or explain).
Die wesentlichen Änderungen im DCGK 2022 umfassen:
Insgesamt lässt sich festhalten, dass Fragen von Environmental Social Governance (ESG) – auf Deutsch: Fragen von Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – inzwischen eine immense Bedeutung für Unternehmen und Geschäftsführung haben und dieser Trend erst am Anfang seiner Entwicklung steht.
Praxistipp:
Die Regierungskommission stellt auf ihrer Webseite sowohl die aktuelle Fassung des Kodex als PDF zum Download zur Verfügung, als auch eine gut lesbare „Mark up“-Fassung, in der die Änderungen zum bisher gültigen Kodex markiert sind.
Auch wenn ESG-Kriterien und Nachhaltigkeit derzeit viel strapazierte Begriffe sind, kommen börsennotierte Gesellschaften nicht umhin, diese noch stärker als bisher in ihrer Unternehmensplanung und -steuerung zu berücksichtigen.
Dies zeigte anschaulich die Ende Mai von BaFin, Staatsanwaltschaft und BKA gemeinsam durchgeführte Razzia bei der DWS. Der Verdacht des „Greenwashing“ wurde bestätigt, weil von der DWS vertriebene Finanzprodukte, die als nachhaltig deklariert waren, zahlreiche Investment enthielten, die den ESG-Faktoren nicht entsprachen. Dies kostete dem DWS-Chef Wöhrmann nach einer Reihe von Anschuldigungen mit sofortiger Wirkung seinen Job (lesenswert die Chronologie der Ereignisse).
Und auch nicht börsennotierte Gesellschaften sollten den Kodex als „Best Practise“ der Unternehmensführung zumindest kennen und berücksichtigen. Und Geldwäscheprävention und Vermeidung von Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiger Kernbereich von guter Corporate Governance und zahlen auf ein effektives Compliance-Management-System ein. Am Ende könnte eine Zertifizierung nach ISO 37301 stehen. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
Den Überblick behalten:
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