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Nachhaltigkeit – neuer Corporate Governance Kodex in Kraft
10.08.2022 – Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung von börsennotierten Gesellschaften in Deutschland dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die zuständige Regierungskommission formuliert diese Empfehlungen und überprüft jährlich, ob diese noch die Best Practise guter Unternehmensführung darstellen oder angepasst werden müssen. Ende Juni erfolgte die aktuelle Anpassung des Kodex und diese steht ganz im Zeichen von Nachhaltigkeit. Dabei erstreckt sich Nachhaltigkeit über alle Bereiche des Unternehmens – von der Strategie- und Zielsetzung über die Planung bis zu den operativen Steuerungs- und Kontrollsystemen.  

Börsennotierte Gesellschaften müssen in ihrem Lagebericht explizit zur Einhaltung dieser Empfehlungen eine Erklärung abgeben, dass sie diese einhalten – oder dezidiert begründen, wo und weshalb sie davon abweichen (comply or explain). 

Die wesentlichen Änderungen im DCGK 2022 umfassen: 

  • Eine Klarstellung, dass das Unternehmen nicht nur über ein Internes Kontrollsystem (IKS) sowie ein Risikomanagementsystem (RMS) verfügen muss, sondern auch über ein Compliance-Management-System (CMS). 
  • In der Risikobetrachtung sind nicht nur finanzorientierte Größen zu berücksichtigen, sondern alle operativen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. 
  • Empfohlen wird zusätzlich eine umfassende Beschreibung der Systeme im Lagebericht sowie eine Stellungnahme des Vorstandes zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Management-Systeme. 
  • Vor allem wird die umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen empfohlen. Der Vorstand soll u.a. die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten.  
  • In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden und die Unternehmensplanung soll entsprechend nicht nur finanzielle sondern auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen. 
  • Schlussendlich wird klargestellt, dass zu den Aufgaben des Aufsichtsrates auch die Überwachung und Beratung des Vorstandes in Nachhaltigkeitsfragen gehört. Hier werden weitere Empfehlungen für das Zusammenspiel von Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und dem externen Wirtschaftsprüfer gegeben. 

Insgesamt lässt sich festhalten, dass Fragen von Environmental Social Governance (ESG) – auf Deutsch: Fragen von Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – inzwischen eine immense Bedeutung für Unternehmen und Geschäftsführung haben und dieser Trend erst am Anfang seiner Entwicklung steht. 

Praxistipp: 

Die Regierungskommission stellt auf ihrer Webseite sowohl die aktuelle Fassung des Kodex als PDF zum Download zur Verfügung, als auch eine gut lesbare „Mark up“-Fassung, in der die Änderungen zum bisher gültigen Kodex markiert sind. 

Auch wenn ESG-Kriterien und Nachhaltigkeit derzeit viel strapazierte Begriffe sind, kommen börsennotierte Gesellschaften nicht umhin, diese noch stärker als bisher in ihrer Unternehmensplanung und -steuerung zu berücksichtigen.  

Dies zeigte anschaulich die Ende Mai von BaFin, Staatsanwaltschaft und BKA gemeinsam durchgeführte Razzia bei der DWS. Der Verdacht des „Greenwashing“ wurde bestätigt, weil von der DWS vertriebene Finanzprodukte, die als nachhaltig deklariert waren, zahlreiche Investment enthielten, die den ESG-Faktoren nicht entsprachen. Dies kostete dem DWS-Chef Wöhrmann nach einer Reihe von Anschuldigungen mit sofortiger Wirkung seinen Job (lesenswert die Chronologie der Ereignisse). 

Und auch nicht börsennotierte Gesellschaften sollten den Kodex als „Best Practise“ der Unternehmensführung zumindest kennen und berücksichtigen. Und Geldwäscheprävention und Vermeidung von Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiger Kernbereich von guter Corporate Governance und zahlen auf ein effektives Compliance-Management-System ein. Am Ende könnte eine Zertifizierung nach ISO 37301 stehen. Sprechen Sie uns gerne dazu an.



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