Die Schweizer Regierung hat erkannt, dass ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität für den guten Ruf und den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich ist. Vor diesem Hintergrund sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker bekämpft werden. Dafür wurde ein neues Gesetz entworfen, welches eine stärkere Verpflichtung von Rechtsanwälten vorsieht. Demnach müssen in Beratungssituationen, in welchen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche besteht, die Sorgfaltspflichten für Geldwäsche angewendet werden. Solche Beratungssituation sollen insbesondere vorliegen, wenn es sich um die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen handelt.
Auch ist ein Transparenzregister geplant, welches nach dem Vorbild bereits bestehender Register wirtschaftlich Berechtigte von Gesellschaften und anderen juristischen Personen erfassen soll.
Darüber hinaus soll der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallbereich gesenkt werden, von gegenwärtig 100.000 Franken auf lediglich 15.000 Franken. Bei Bargeldtransaktionen sollen künftig sogar unabhängig von deren Höhe geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten gelten. Im kommenden Jahr soll aus dem Entwurf ein Gesetz werden.
Praxistipp: Sofern Sie geschäftliche Beziehungen in die Schweiz pflegen, sollten Sie die regulatorische Entwicklung beobachten und frühzeitig Geschäftsabläufe anpassen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge