Banken stehen immer wieder in der Kritik, Geldwäsche nicht effektiv genug zu verhindern (s.a. den separaten Blog zu Wirecard) und mit ihnen häufig auch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Dies hat jetzt offensichtlich auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen, sie fordert in ihrem Aktionsplan gegen Geldwäsche eine besondere Aufsicht für grenzüberschreitend tätige Banken. Dieses Vorhaben wurde Ende Januar von einer Expertengruppe mit Vertretern der Mitgliedsstaaten diskutiert – als eine von zahlreichen Maßnahmen. Damit würden allerdings erhebliche Einschränkungen für die nationalen Behörden einhergehen, denn Banken, die nicht grenzübergreifend tätig sind, dürften eher die Ausnahme darstellen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge