Die EBA nimmt aktuell EU-weit die Federführung im Bereich der Geldwäscheprävention ein. Im Rahmen der EBA-Verordnung hat sie im Dezember letzten Jahres einen Entwurf für einen technischen Regulierungsstandard (RTS) veröffentlicht – dieser regelt auch die Details der neuen Datenbank (s.u.).
Als wesentliche Schwäche werden beispielhaft das Fehlen angemessener Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angesehen, aber auch das Fehlen einer Transaktionsüberwachung auf Gruppenebene sowie das Fehlen von Richtlinien für den Umgang mit Kunden von hohem Risiko. Wenn im Rahmen aufsichtsrechtlicher Prüfungen solche Schwachstellen bekannt werden, sollen diese künftig zusätzlich in der zentralen EBA-Datenbank erfasst werden.
Neben einer umfassenderen Sicht auf die ML/TF-Risiken will die EBA diese Informationen auch nutzen, um sich mit den zuständigen Behörden auszutauschen – das Ziel ist es, diese Datenbank als Frühwarninstrument zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu nutzen.
Praxistipp:
Den Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) finden Sie hier. Dort werden die Definition und die Wesentlichkeit der von den zuständigen Behörden festgestellten Schwachstellen, die Art der gesammelten Informationen und die Art der Übermittlung dieser Informationen an die EBA festgelegt. Die RTS legen auch die Regeln fest, um die Wirksamkeit der Datenbank, die Vertraulichkeit der in der Datenbank enthaltenen Daten sowie die Interaktion der Datenbank mit anderen Meldungen, die die zuständigen Behörden der EBA übermitteln müssen zu gewährleisten.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge