Das Europäische Parlament hat neue Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche bei Kryptowerten gebilligt. Damit sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Finanztransaktionen zurückzuverfolgen und verdächtige Transaktionen zu blockieren. Die sog. „Travel Rule“ gilt nun auch für Kryptotransaktionen und betrifft insbesondere Transfers zwischen von Dienstleistern betreuten Geldbörsen (hosted wallets) und Transfers zwischen unbetreuten Geldbörsen, sofern diese einen Wert von 1.000,- Euro überschreiten und dabei Dienste von Krypto-Dienstleistern in Anspruch genommen werden.
Mit der Verabschiedung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) gibt es nun einen umfassenden EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte, der auch neue Regeln für die Aufsicht und den Verbraucherschutz enthält. Diese Entwicklung wird von Branchenvertretern wie dem Digitalverband Bitcoin ausdrücklich begrüßt. Die Verbraucher können sich künftig über ein öffentliches Register bei der Aufsichtsbehörde ESMA über nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen informieren.
Für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz ergeben sich aus den neuen Regeln einige Verpflichtungen. Krypto-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie die „Travel Rule“ einhalten und verdächtige Transaktionen melden. Zudem müssen sie sicherstellen, dass sie den Verbraucherschutz gewährleisten und ihre Aktivitäten transparent darstellen. Auch müssen sie sich bei der ESMA registrieren lassen und ihre Geschäftsmodelle überprüfen lassen, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten.
Verpflichtete sollten sich darüber im Klaren sein, dass die neuen Regeln für die Verhinderung von Geldwäsche bei Kryptowerten weitreichende Konsequenzen haben können. Es ist daher ratsam, sich über die neuen Vorschriften zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass man den Anforderungen gerecht wird. Dazu gehören auch Schulungen für Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie die neuen Regeln verstehen und umsetzen können. Werden die neuen Regeln nicht beachtet, drohen erhebliche Strafen und Imageschäden.
Praxistipp:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen EU-Regeln für Kryptowerte eine wichtige Entwicklung darstellen, um die Verhinderung von Geldwäsche und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Verpflichtete sollten sich über die neuen Vorschriften informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge