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Neue Fragen und Antworten zum Transparenzregister
31.05.2022 – Das Bundesverwaltungsamt hat die Sammlung von Fragen und Antworten zum Transparenzregister komplett überarbeitet und wesentlich erweitert.

Auf nunmehr 52 Seiten geht die für das Transparenzregister zuständige Behörde auf die offensichtlich zahlreichen Fragen von Verpflichteten ein und beantwortet diese mit den FAQs vom 25.05.2022 sortiert nach den Kapiteln:

  • Transparenzpflichtige Rechtseinheiten
  • Wirtschaftlich Berechtigte
  • Eintragung in das Transparenzregister
  • Beschränkungen der Einsichtnahme
  • Unstimmigkeitsmeldungen
  • Gebühren, Prüfungen der Daten, Sanktionen und Melde-/Übergangsfristen

In der Neufassung sind zahlreiche neue Fragen und Antworten hinzugekommen, die farblich abgesetzt sind. Neu sind auch die Ausführungen zu den seit August 2021 verpflichtenden Unstimmigkeitsmeldungen. Diese müssen nach dem GwG verpflichtete Unternehmen dann abgeben, wenn sie bei der Einsichtnahme ins Transparenzregister (z.B. zur Dokumentation der Erfüllung der Sorgfaltspflichten) feststellen, dass die ihnen vorliegenden Erkenntnisse von den bereits eingetragenen Angaben abweichen. Eine solche Unstimmigkeit liegt auch vor, wenn kein Treffer bei der Suche nach einer Rechtseinheit im Transparenzregister erfolgte, obwohl eine Eintragung erforderlich ist.

In einem komplett neuen zweiten Teil werden dazu zahlreiche Beispiele sowohl für einstufige wie für mehrstufige Beteiligungsstrukturen aufgeführt und erläutert. Dabei wird sowohl auf den wirtschaftlichen Berechtigten, als auch auf die Art und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses eingegangen – diese Fallbeispiele können sowohl für die eigene Meldung von verpflichteten Unternehmen wie auch für die korrekte Interpretation von Angaben von Vertragspartnern genutzt werden.

Praxistipp:

Die Eintragung ins Transparenzregister ist ein „Must-Do“ für alle juristischen Personen des Privatrechts sowie eingetragenen Personengesellschaften – bitte achten Sie auf die Fristen für die Umsetzung! Sollten Sie diese noch nicht vorgenommen haben, wird es allerhöchste Zeit um ein Bußgeld zu vermeiden bzw. zumindest abzumildern. 

Aber auch für bereits eingetragene Gesellschaften empfiehlt sich ein Blick in die FAQ, sind sie doch eine Art Auslegungs- und Anwendungshinweise, die Ihnen bei der Ermittlung von wirtschaftlichen Berechtigten bei Vertragspartnern helfen. Sie finden diese unter folgendem Link.



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