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Neue Hinweise der FIU zur Registrierung bei „goAML Web“

31.07.2023 – Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat für die Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 Geldwäschegesetz (GwG), das betrifft Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere dort genannte Berufsgruppen, Hinweise für die Registrierung bei goAML veröffentlicht.

Sobald die Voraussetzungen zur Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG vorliegen und keine speziell für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG normierte Ausnahme nach § 43 Abs. 2 GwG einschlägig ist, muss die Meldung unverzüglich erfolgen.

Die Verdachtsmeldung muss gemäß § 45 Abs. 1 GwG elektronisch über das Portal goAML, welches von der FIU betrieben wird, abgegeben werden.

Um eine Verdachtsmeldung abgeben zu können, ist eine Registrierung bei goAML erforderlich. Die Registrierung bei goAML, unabhängig von einer Verdachtsmeldung, ist ab dem 01. Januar 2024 Pflicht. Für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG gilt eine Besonderheit: Es genügt nicht, wenn sich die Gesellschaft oder das Institut bei goAML registrieren. Die Berufsträger müssen sich selbst als Person registrieren, das folgt aus der eigenständigen Verpflichtung. Das gilt für jeden Berufsträger, auch für jene, welche sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Bei Berufsträgern, welche mehrere Berufsbezeichnungen führen, ist auf den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, es ist keine mehrfache Registrierung erforderlich.

 

Praxishinweis: Die Registrierung erfolgt über den Menüpunkt „REGISTRIEREN“ und muss, bei Auswahl der Art, als „Verpflichteter“ durchgeführt werden. Anschließend sind relevante Daten, wie Name, Adresse und Telefonnummer, zu hinterlegen. Ebenso müssen ein Nutzername und ein Passwort festgelegt werden. Um die Registrierung abschließen zu können, ist eine Verifizierung der Daten erforderlich. Dazu ist dem Registrierungsantrag eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass anzuhängen. Dabei müssen Name, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Gültigkeit des Dokuments und Ausweisnummer ersichtlich sein.



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