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Neues Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und Änderungen im Rechtsberatungsbereich
03.05.2023 – Für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 und 11 GwG gibt es wichtige Neuigkeiten in der Regulierung und Aufsicht von Rechtsdienstleistungen. Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ in geänderter Fassung beschlossen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen vorstellen.

Folgende, wesentliche Änderungen sind zu erwarten: 

  1. Zentralisierung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz: Das Hauptziel des Entwurfs besteht darin, die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zu zentralisieren. Dies betrifft insbesondere das Inkassowesen. Bisher lag die Aufsicht bei den Landjustizverwaltungen, was zu einer zersplitterten Aufsichtsführung und Schwierigkeiten bei der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis führte. 
  2. Geldwäscherechtliche Aufsicht: Mit der Zentralisierung der Aufsicht soll auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit und Kontrolle im Bereich der Geldwäscheprävention zu verbessern. 
  3. Sanktionierung unbefugter Rechtsdienstleistungen: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbständig und geschäftsmäßig betrieben werden, wieder als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden sollen. Dies soll eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen gewährleisten und ein ausgewogenes Sanktionensystem herstellen. 
  4. Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe: Weitere Änderungen betreffen das Berufsrecht rechtsberatender Berufe, darunter verschiedene Verbesserungen, gesetzliche Klarstellungen und Anpassungen mit geringfügigen Auswirkungen. 
  5. Änderungen im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung: Eine weitere Änderung betrifft die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie die Besetzung der betreffenden Kammer. 

        Fazit:  

        Die beschlossenen Änderungen sollen für eine effektivere und einheitliche Aufsicht im Bereich der Rechtsdienstleistungen sorgen. Die Zentralisierung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz und die Übertragung der geldwäscherechtlichen Aufsicht sind wichtige Schritte in diese Richtung. Für die Praxis wird dies bedeuten, dass es ein ähnlich starkes Aufsichtsregime geben wird, wie es die BaFin für den Finanzsektor ist. 



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