Verschiedentlich hat die EU konkrete Sanktionen aufgrund von ähnlichen Verstößen verhängt, so zuletzt die erweiterten Sanktionen gegen zahlreiche Politiker in der Ukraine. Die neue Verordnung stellt nunmehr eine wesentliche Vereinfachung dar, da sie generell Sanktionen wie Einreiseverbote oder das Einfrieren von Vermögenswerten gegen natürliche und juristische Personen erlaubt, die an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder waren. Bisher konnte dies nur im Zusammenhang mit Strafmaßnahmen gegen Staaten oder speziellen Regimen erfolgen, was eine Umsetzung wesentlich schwieriger und zeitaufwändiger machte.
Die schon existierenden Sanktionen von 2014 gegen Russland aufgrund der Destabilisierung in der Ukraine wurden im Dezember 2020 um ein halbes Jahr (bis 31. Juli 2021) verlängert. Diese beinhalten ein Ein- und Ausfuhrverbot von Waffen, Einschränkungen für bestimmte russische Banken und Unternehmen hinsichtlich des Zugangs zum Kapitalmarkt der EU sowie Ausfuhrverbote hinsichtlich von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bzw. sensibler Technologien und Dienstleistungen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge