
Deshalb hat das Anfang des Jahres gegründete Landesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität auch auf diese Zielgruppe sein Augenmerk gerichtet. Denn Influencer gibt es inzwischen fast 600.000 in Deutschland und einige verdienen mit ihren Online-Aktivitäten viel Geld. Grund genug, für das LBF, auf diese Zielgruppe genauer zu schauen, denn viele wüssten nicht, dass die Erträge aus ihrer Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Finanzverwaltung soll also einerseits die Influencer darauf aufmerksam machen, dass sie steuerpflichtig sind und andererseits die Einziehung der fälligen Steuern sichern und diejenigen, die meinen Steuern hinterziehen zu können, entsprechend zur Anzeige bringen. Grundlage dafür können auch automatisierte Vergleiche verschiedener Steuerarten wie KfZ- und Einkommenssteuer sein – dabei würde auffallen, wenn Personen keine oder nur geringe Einkünfte erzielen, aber hohe KfZ-Steuern zahlen, weil sie entsprechend teure Fahrzeuge besitzen. Dazu soll auch das innerhalb des LBF in NRW vorgesehene IT-Kompetenzzentrum beitragen.
Eine weitere Aufgabe des LBF soll auch die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Ermittlungsbehörden sein. Dass das LBF im Gegensatz zum schon länger geplanten BBF (Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität) schon konkrete Aufgaben übernimmt, ist lobenswert. Es bleibt aber zu hoffen, dass der Blick sich nicht nur auf neue Modethemen, wie Influencer, richtet, sondern auch alte Herausforderungen, wie z.B. Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte weiterhin im Fokus bleiben.
Denn durch die Verabschiedung des neuen Bürokratieerleichterungsgesetzes droht nicht nur hier ein Schildbürgerstreich. Darauf weist die Organisation Finanzwende eindringlich hin – einer lächerlich kleinen Entlastung der Unternehmen durch die Verkürzung der Aufsichtspflicht von 10 auf 8 Jahre stehen immense Risiken gegenüber, dass die bis zu 28 Milliarden (!) Euro, die Banken sich und reichen Kunden betrügerisch haben erstatten lassen, nicht mehr nachgewiesen werden können, weil Belege – völlig legal – nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geschreddert wurden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge