Nun ist es durch: Zentralregister für Unternehmen kommt
Am Dienstag stimmten die zuständigen Ausschüsse im Europaparlament der Einführung von Registern in allen 28 Mitgliedsstaaten zur Erfassung der wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen zu. Im Register sollen erfasst werden der Name des wirtschaftlich Berechtigten, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Details zu den Eigentumsverhältnissen. Der Zugang zum Register und Einsicht der Daten ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Die Zustimmung der EU-Staaten und des Parlaments zum Register gelten als reine Formsache.
Weiter ist eine Verschärfung der Regeln bei Transaktionen mit PEPs (politisch exponierten Personen) vorgesehen. Künftig sollen zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung des Reichtums und der Mittelherkunft durchgeführt werden.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Kommunikation mit Behörden