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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Optimierung der Geldwäschebekämpfung: EU-Studie zeigt Handlungsfelder auf
Eine im Auftrag des EU-Parlaments, Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON), erstellte Studie zeigt vier mögliche Handlungsfelder auf, in denen die derzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert werden können.

Die unter der Leitung der an der Universität Utrecht tätigen Finanzprofessorin Brigitte Unger erstellte Studie schlägt vier Maßnahmen vor, die die derzeitige Geldwäscheprävention verbessern sollen.

1. Die Nutzung von sog. Blacklists zur Identifizierung von Ländern mit hohem Risiko von Geldwäsche:
„Schwarze Listen“ tendieren dazu, im Laufe der Jahre „leer“ zu werden – Staaten würden versuchen zu vermeiden, darauf zu erscheinen oder sind bemüht, von dieser so schnell wie möglich wieder gestrichen zu werden. Zusätzlich sind die verschiedenen Blacklists sowohl der FATF wie der EU geprägt durch politische Kompromisse und tendieren dazu, sich auf nicht be-freundete Länder und kleinere Länder zu fokussieren.
Da Geldwäsche zumindest in größerem Umfang aber schwerpunktmäßig in gut entwickelten, reicheren Volkswirtschaften stattfindet, schlägt die Studie vor, die Aufstellung und regelmäßige Aktualisierung einer solchen Blacklist einer unabhängigen Nicht-Regierungsorganisation (NGO) zu überlassen. Da-bei sollten verschiedene Kriterien miteinander verknüpft werden – so soll-ten auch Steuerdelikte stärker berücksichtigt werden, da diese eine zunehmende Rolle als Vortat zur Geldwäsche spielen. Das könnte allerdings dazu führen, dass die EU vermehrt auch Staaten innerhalb der Gemeinschaft wie Luxemburg, die Niederlande, Zypern, Irland und Malta in den Blick nehmen müsste.

2. Der derzeitige Fokus bei der Geldwäschebekämpfung in vielen EU Mitglieds-staaten auf die Nutzung von Briefkastenfirmen und Firmenmänteln zur Geldwäsche wird kritisiert, da diese sehr aufwändig und häufig nicht zielführend sei, da die wahren Eigentümer oft nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln seien. Als wesentlich erfolgversprechender wird die Verbesserung und Harmonisierung der Transparenzregister eingeschätzt, die die Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Diese sollen auch Trusts, Stiftungen und Beteiligungen umfassen und es sollten schon bei der Registrierung von Unternehmen hohe Anforderungen an die Korrektheit und Nachvollziehbarkeit der Daten der Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten gestellt werden. Wenn eine Verifikation der Daten nicht möglich sei, sollte keine Registrierung der Unternehmen erfolgen – sinnvoll sei dabei auch ein Abgleich der Daten mit denen des IBFD (International Bureau of Fiscal Documentation). Der Aufbau eines solchen zentralen Registers wäre zwar zeitaufwändig, allerdings könnte die regelmäßige Aktualisierung recht einfach z.B. durch ein European Intelligence Center on Taxes durchgeführt werden. Sofern die Daten zum wirtschaftlich Berechtigten online verfügbar seien, sei es auch besser möglich, mit komplexeren Analysen Muster für kriminelle Aktivitäten aufzufinden und Typologien zu erarbeiten.

3. Bisher wird die EU-Geldwäschepolitik hauptsächlich durch Richtlinien festgelegt, die mittels Gesetzen der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden mussten. Dies führte immer wieder zu Verzögerungen von teilweise mehreren Jahren, bis diese in allen Staaten umgesetzt waren. Deshalb ist die Harmonisierung der EU-Geldwäschepolitik durch Verordnungen anstelle von Direktiven derzeit in der Diskussion und wird von der EU-Kommission vorangetrieben. Die Studie weist in diesem Zusammenhang auf die Diskrepanz zwischen der gewünschten, stärkeren Harmonisierung einerseits und dem entsprechend höheren Zeitbedarf für die Verabschiedung auf EU-Ebene andererseits hin. Deshalb empfiehlt sie, die Regulierung durch unmittelbar geltende Verordnungen auf Kernbereiche zu beschränken, bei denen eine Harmonisierung innerhalb der verschiedenen Mitgliedsstaaten besonders wichtig sei (z.B. Definition von Vortaten für Geldwäsche, Strafen und Strafverfolgungsprozeduren, Kontroll- und Aufsichtspersonal für Geldwäsche und Steuerhinterziehung). Ansonsten solle an der Vorgabe durch flexiblere Richtlinien festgehalten werden.

4. Eine Stärkung der EU-Exekutive werde als sinnvoll erachtet. Jedoch werde der derzeitige Ansatz einer EU-Staatsanwaltschaft, die im Hintergrund der nationalen Staatsanwaltschaften agiert als zu teuer und auf zu kleine Bereiche begrenzt, eingeschätzt. Die Studie schätzt die Notwendigkeit einer harmonisierten Aufsicht höher ein, als die einer EU-weiten FIU oder Strafverfolgung. Diese EU-Aufsicht solle eine autonome Behörde sein und sich auf den gesamten Finanzsektor erstrecken. Hervorgehoben wird die Bedeutung einer ausreichenden personellen Ausstattung sowie von eigenständigen Sanktionsbefugnissen. Aufgrund der Vielfalt im Nicht-Finanzbereich innerhalb der EU solle dieser ausgeschlossen sein. Daneben wird eine sog. Intelligence Unit vorgeschlagen, die sich der Bekämpfung des – u.a. durch Corona beschleunigten – Anstiegs der Online-Kriminalität sowie der Steuerhinterziehung widmen soll.

 



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