Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

Prävention von Terrorismusfinazierung immer wichtiger

08.03.2024 – Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rückt die Prävention von Terrorismusfinanzierung immer mehr in den Fokus. War diese früher eher im Schatten der Geldwäscheprävention, so führen aktuelle Vorkommnisse zu einer immer größer werdenden Bedeutung. Auch die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz sollten sich dessen bewusst sein.

Dem veränderten Ansatz wurde die BaFin im vergangenen Jahr gerecht, indem sie einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung gesetzt hat. Dabei wurden insbesondere die Risikoanalysen der Verpflichteten, die Kundenannahmeprozesse und das Transaktionsmonitoring dahingehend untersucht. 

Im Ergebnis wurde Verbesserungsbedarf festgestellt. Dabei merkt die BaFin an, dass zwischen Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung differenziert werden muss. Vor allem bei der Implementierung von Sicherungsmaßnahmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention automatisch die Anforderungen an die Prävention von Terrorismusfinanzierung mit abdecken. Hier sind vielmehr unabhängige und spezifische Betrachtungen anzustellen. 

Diesen Erkenntnissen liegt die Befragung von mehr als 40 von ihr beaufsichtigter Kredit- und Zahlungsinstitute zugrunde. Diese mussten Aussagen treffen, wie sie ihr Risiko bewerten, für Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Zudem wurden sie zu Präventionsmaßnahmen befragt.  Es zeigte sich zwar, dass sich die Mehrheit mit dem Thema befasst und Sicherheitsmaßnahmen ableitet, jedoch Verbesserungsbedarf besteht. Um weitergehende Informationen zu gewinnen, hatte die BaFin ausgewählte Institute vor Ort geprüft.

Praxistipp:

Verpflichtete müssen zwischen den Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und denjenigen gegen Terrorismusfinanzierung differenzieren. Generell ist der Prävention von Terrorismusfinanzierung ein höherer Stellenwert einzuräumen. Die Risikoanalyse und die internen Sicherungsmaßnahmen sollten dahingehend überprüft und aktualisiert werden. Mitarbeiter und Geschäftsleitung müssen entsprechend sensibilisiert werden und dem Thema in Mitarbeiterschulungen mehr Präsenz eingeräumt werden.

Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022