Dass Verdachtsmeldungen seit einigen Jahren nur noch online im Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erfolgen können, macht Sinn. Denn auch so schon kommt die FIU kaum mit der Bearbeitung der rund 300.00 pro Jahr eingehenden Verdachtsmeldungen hinterher. Dass man sich zur Abgabe von Meldungen im Portal GoAML registrieren muss, ist zwingend, damit einerseits nur die wirklich betroffenen Unternehmen Meldungen abgeben und andererseits eine Kontaktaufnahme durch die FIU mit z.B. dem Geldwäschebeauftragten kurzfristig möglich ist. Wer schon einmal in den Genuss gekommen ist, eine solche Verdachtsmeldung abzugeben, wird auch bestätigen können, dass eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll ist – ebenso eine auch vorbeugende Beschäftigung mit den Anforderungen an eine solche Meldung. Denn wenn der Verdachtsfall erst eingetreten ist, muss es schnell gehen – auch, um eine Transaktion nicht unnötig lange zu blockieren.
Die Branche des Kfz-Handels, insbesondere im Gebrauchtwagensegment, wird in der Nationalen Risikoanalyse als hoch gefährdet im Hinblick auf Geldwäsche eingestuft (S. 105 NRA). Das liegt vor allem daran, dass in Deutschland (im Gegensatz zu vielen der angrenzenden Länder) noch immer keine Obergrenze für Barzahlungen eingeführt wurde.
Wenn sich nun der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK in einer Pressemitteilung gegen diese Registrierungspflicht wendet und diese als weiteres Beispiel aus „einer ganzen Phalanx von Bürokratiemonstern“ geißelt, dann muss man sich fragen, wie weit Lobbyismus in Deutschland gehen darf. Die Beschwerden gegen eine Reihe weiterer bürokratischer Vorgaben können und sollen hier nicht beurteilt werden. Aber eine solche Ignoranz gegenüber den Problemen, die Geldwäsche und ihre kriminellen Vortaten mit sich bringen, ist allerdings schwer erträglich – gerade im immer noch Geldwäscheparadies Deutschland.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge