Rechtsdienstleistung im Umfeld von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die FATF (Financial Action Task Force), ein international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche mit Sitz in Paris, hat in einer 146-seitigen Studie über 100 Fälle zusammengestellt, die die Methoden von Geldwäsche bei der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen darstellen. Die Studie mit dem Titel „Money Laundering and Terrorist Financing Vulnerabilities of Legal Professionals“, Stand Juni 2013, weist sieben Geldwäsche-Typologien nach, bei denen die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistung dazu mißbraucht wird, Geldwäsche vorzunehmen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bei manchen Transaktionen juristischer Rat erforderlich ist bzw. ohne juristische Unterstützung eine Transaktion zur Durchführung von Geldwäsche nicht getätigt werden kann. In Kapitel 5 der Studie werden sog. „red flac indicators“ zusammengestellt, die mögliche Verhaltensweisen für Rechtsdienstleister im Umgang mit potenziellen Mandanten und dem Thema „Geldwäsche“ beinhalten.
Die Studie „Money Laundering and Terrorist Financing Vulnerabilities of Legal Professionals“ finden Sie hier>>.
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