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Reform bei der FIU?
06.05.2022 – Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU, ist seit 2017 als ei-genständige Einheit beim Zoll angesiedelt, nachdem sie vorher seit ihrer Gründung im Jahr 2001 dem Bundeskriminalamt unterstand.

Seit einiger Zeit steht die FIU immer wieder in der Kritik. Ob tatsächlich gerechtfertigt, oder ob eher als Sündenbock für Probleme im gesamten System ist auch vom Standpunkt des Kritisierenden abhängig. Fakt ist, dass sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen in den letzten 10 Jahren etwa um das 20-zig Fache erhöht haben. Das Personal zur Bearbeitung dieser Fälle wurde hingegen nur bedingt gesteigert und erst nach Umsetzung der letzten Absichtserklärungen arbeiten ca. doppelt so viele Mitarbeiter:innen an den Meldungen wie vor 10 Jahren.

Aber jetzt will die WirtschaftsWoche erfahren haben, dass die letztlich dem Finanzministerium unterstehende Behörde reformiert werden soll. Dazu gehöre die Einführung eines Standardverfahrens zur Bearbeitung einfacher Fälle. Die dadurch angestrebten Effizienzgewinne sollen der Prüfung komplexere Fälle, sog. Level 2 Fälle, zugutekommen. Durch ihre Filterfunktion übernimmt die FIU eine wichtige Funktion, indem sie aus den inzwischen über 200.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr die wichtigen Fälle an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterleitet. Dies erfolgt aber bisher häufig zu spät wie verschiedene Beteiligte monierten.

Bei der Reform solle sich auch die Aufbauorganisation ändern und künftig aus zwei Abteilungen bestehen – eine für den operativen Betrieb und eine für übergreifende Aufgaben, die auch den Austausch mit anderen nationalen wie internationalen Stellen übernehmen soll. Allerdings benötigt der Umbau selbstverständlich auch Zeit – er soll in 2023 abgeschlossen werden.


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