Es hat lange gedauert, bis die Registrierung bei der FIU, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz verpflichtend wurde. Aber seit einem Monat ist es soweit.
Die Registrierungspflicht gilt ausnahmslos für alle nach dem GwG Verpflichteten – auch für Immobilien- und Versicherungsmakler, für Rechtsanwälte und Güterhändler. Eine fehlende Registrierung kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weist darauf hin, dass die Registrierungspflicht bei Anwälten unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft gilt. Insofern müssen sich grundsätzlich auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, bei der FIU registrieren. Es reicht nicht die Registrierung der Kanzlei.
Ausnahmen gibt es nur hinsichtlich der Bußgeldbescheide – für Rechtsanwälte tritt der Bußgeldtatbestand nach § 56 i GwG (Nichtregistrierung) erst ab dem 01.01.2025 in Kraft, für Güterhändler sogar erst 2027.
Von der Verpflichtung zur Registrierung abgesehen, benötigen Sie die Anmeldung bei der FIU auch, um im Falle eines Verdachtsfalles unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können – dazu sind Sie nach § 43 GwG schon seit langem verpflichtet. Zusätzlich stellt die FIU für registrierte Verpflichtete in einem internen Bereich immer wieder aktuelle Informationen und Hinweise wie auch die bekannten Typologien zur Verfügung.
Praxistipp:
Falls Sie Verpflichteter nach dem GwG sind und sich bisher noch nicht bei der FIU registriert haben, sollten Sie dies unverzüglich tun. Die Registrierung erfolgt auf der Webseite der FIU – https://goaml.fiu.bund.de/Home . Ansonsten müssen Sie mit hohen Bußgeldern von bis zu 150.000 Euro rechnen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sind für die Aufsichtsbehörden einfach bei durch Abfragen bei der FIU zu ermitteln. Hinweise zum Ablauf der Registrierung finden Sie auf der Seite der FIU und z.B. der IHK.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge