Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Krypotwährung, Bitcoin, Blockchain
Rekordstrafe gegen Kryptobörse wegen Terrorfinanzierung
10.03.2024 – US-Gerichte sind oft nicht zimperlich, wenn es um die Verhängung von Geldstrafen geht. Das musste jetzt auch die Kryptobörse Binance erfahren. Anlass war, dass Binance Transaktionen terroristischer Vereinigungen zugelassen hat.

Binance ist nach eigenen Angaben die weltweit führende Plattform für den Handel von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum u.a. Nachdem sich das Unternehmen und sein Gründer Changpeng Zhao Ende letzten Jahres schuldig bekannt hatten, gegen Geldwäschegesetze und Sanktionen verstoßen zu haben, wurde nun in Seattle ein Vergleich geschlossen, um eine schon länger andauernde Untersuchung durch Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zu beenden. In diesem Vergleich verpflichtet sich Binance zu einer Strafzahlung von 4,3 Milliarden US-Dollar, eine der höchsten Strafen bisher in diesem Sektor. Zudem stimmte Binance zu, dass die künftige Einhaltung der Vorschriften für fünf Jahre von einem unabhängigen Unternehmen überwacht wird.

Auslöser war, dass Binance im Rahmen seines rasanten Wachstums in den letzten Jahren auch Transaktionen mit der Hamas und anderen terroristischen Gruppen über die Kryptobörse ermöglicht hatte. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass Binance dies vorsätzlich zugelassen habe, weil – wie der zuständige Richter kommentierte „die Ethik des Unternehmens durch Gier kompromittiert wurde“.  Obwohl das Unternehmen wusste, dass es den einschlägigen US-Gesetzen unterliegt, habe es trotzdem bewusste Entscheidungen getroffen, diese Gesetze zu umgehen.

Das Urteil gegen den Firmengründer steht noch aus, voraussichtlich muss er für längere Zeit in Haft – von seinem Posten als Vorstandschef von Binance ist er bereits zurückgetreten und hat der Zahlung einer Geldstrafe von 50 Millionen USD zugestimmt.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022