Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD Trier) hat ihre Interseiten zum Thema „Geldwäsche“ aktualisiert und überarbeitete Informationsbroschüren und Handlungsempfehlungen für Güterhänder nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG zum Download zur Verfügung gestellt. Güterhändlern ist zu empfehlen, sich mit den überarbeiteten Dokumenten vertraut zu machen. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie haben sich ab dem 18.06.2016 Änderungen bei der Identifizierung des Vertragspartners ergeben. Ab dem 18.06.2016 müssen Güterhändler nicht nur den Vertragspartner, sondern auch ggf. die für ihn auftretende Person (z.B. einen Vertreter oder Boten) identifizieren! Darauf weist die ADD ausdrücklich hin.