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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

Risiken unzureichender Geldwäscheprävention

08.02.2024 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche zugleich auch die Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor ist, hat eine Zusammenstellung von Risiken veröffentlicht, welche aufgrund unzureichender Geldwäscheprävention entstehen können.

Zunächst stellt die BaFin ein generell hohes Risiko für sämtliche Akteure des Finanzmarkes fest, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Als wichtigsten Schutzmechanismus benennt die BaFin die Implementierung einer wirksamen Prävention. Das Bedeutet vor allem Durchführung des know-your-customer-Prinzips zur genauen Identifizierung der Kunden, sowie Wachsamkeit gegenüber Kunden und Transaktionen, so dass im Zweifel eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgegeben werden kann.

Besondere Risiken leitet die BaFin aus dem internationalen Zahlungsverkehr ab. Das rührt aus der engen Verflechtung der jeweiligen nationalen Finanzmärkte her, welche gleichzeitig von Land zu Land unterschiedlich reguliert sind. Gerade Deutschland ist hier als Exportnation mit hohen Summen und vielen Transaktionen als Standort besonders gefährdet.

Weiter macht die BaFin schnell wachsende Unternehmen als sehr gefährdet aus. Grund dafür ist, dass die Geldwäscheprävention oft nicht schnell genug mitwächst.

Aber auch bestimmte Geschäftsmodelle werden als sehr anfällig für den Missbrauch durch Geldwäscher angesehen. Dazu gehören vor allem eher neuartige Konzepte, wie Payment Agents, Third-Party-Acquiring, White Labeling, Loan Fronting, und der Handel mit Kryptowerten.

Das ist künftig seitens der BaFin zu erwarten:

Die BaFin stellt sich grundsätzlich breiter auf. Zudem wird mit der Anti Money Laundering Authority (AMLA) erstmals eine Europäische Aufsichtsbehörde eingeführt, mit welcher die BaFin eng zusammenarbeiten wird. Ebenfalls wird das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität direkte und indirekte Aufsichtsaufgaben übernehmen.

Die BaFin wird ebenfalls einen Fokus auf die Prüfung der beaufsichtigten Unternehmen legen. Hier kontrolliert sie vor allem Präventionssysteme wie beispielsweise die Risikoanalyse, Maßnahmen zur Kundenidentifizierung und das Transaktionsmonitoring.

Die Geldwäscheaufsicht verstärkt ihre Aufsichts- und Prüfungstätigkeit im Banken- und insbesondere im Nichtbankensektor. Sie möchte darauf hinwirken, dass die verpflichteten Unternehmen wirksame und angemessene Präventionssysteme zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementieren. Die BaFin nimmt hierfür mehr Sonderprüfungen (§ 44 Absatz 1 Kreditwesengesetz) und risikobasierte Erhebungen vor.

Im Nichtbankenbereich beziehen sich die Prüfungen unter anderem auf Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Finanzdienstleistungsinstitute wie z. B. Leasing- und Factoringunternehmen, Versicherungen, zentrale Gegenparteien und Kryptoverwahrer.

Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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