Nach Information des Generalverbandes der Deutschen Versicherer, GDV, sollen künftig alle Verpflichteten automatisch einen Quartalsbericht der FIU erhalten, sofern sie Verdachtsmeldungen eingereicht haben und diese einem der seitens der FIU festgelegten Risikoschwerpunkte entsprechen.
Wie bisher sollen keine einzelfallbezogenen Rückmeldungen an die Verpflichteten erfolgen, wie z.B. eine Information über die Weiterleitung einer Verdachtsmeldung an die Ermittlungsbehörden.
Die Berichte selber sind ähnlich aufgebaut wie in den Vorjahren, wobei zwischen Verdachtsmeldungen ohne qualitativen Beanstandungen und solchen mit einem oder mehreren Mängeln unterschieden wird.
>>Quelle: GDV-Information vom 30.12.2020
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge