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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Rückmeldungen der FIU zu abgegebenen Verdachtsmeldungen
Die FIU hat im Dezember 2020 in einem Schreiben an verschiedene Verbände angekündigt, dass sie umgehend mit dem Versand der Rückmeldeberichte an die Verpflichteten nach § 41 GwG beginnen will.

Nach Information des Generalverbandes der Deutschen Versicherer, GDV, sollen künftig alle Verpflichteten automatisch einen Quartalsbericht der FIU erhalten, sofern sie Verdachtsmeldungen eingereicht haben und diese einem der seitens der FIU festgelegten Risikoschwerpunkte entsprechen. 

Wie bisher sollen keine einzelfallbezogenen Rückmeldungen an die Verpflichteten erfolgen, wie z.B. eine Information über die Weiterleitung einer Verdachtsmeldung an die Ermittlungsbehörden.  

Die Berichte selber sind ähnlich aufgebaut wie in den Vorjahren, wobei zwischen Verdachtsmeldungen ohne qualitativen Beanstandungen und solchen mit einem oder mehreren Mängeln unterschieden wird. 


>>Quelle: GDV-Information vom 30.12.2020


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