Schweizer Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nimmt künftig den Bereich der Krypto- und Bitcoin-Währungen verstärkt in die Pflicht zur Geldwäscheprävention. Dies geht aus einer jüngst veröffentlichten Richtlinie der FINMA hervor, wonach die von der FINMA beaufsichtigten Institute Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken und auch nur von solchen Kryptowährungen oder Token entgegennehmen dürfen. Eine Kardinalspflicht in der Geldwäschebekämpfung – das Know-Your-Customer-Prinzip – gilt nun auch für Kryptowährungen. Damit soll verhindert werden, dass Blockchain-basierte Geschäftsmodelle die gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor bewusst umgehen.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden