Der Bericht der Aufsichtsbehörden analysiert die in den Mitgliedsstaaten geltenden Gesetze und Vorschriften daraufhin, ob solche Vorschriften bestehen und wie diese ausgestaltet sind. Im Ergebnis plädieren sie dafür, dass in allen branchenspezifischen EU-Rechtsvorschriften eine besondere Bestimmung für den Entzug von Lizenzen bei entsprechenden schwerwiegenden Verstößen gegen die AML/CFT-Vorschriften enthalten sein soll. Ebenfalls sollten die nationalen Aufsichten bereits bei der Erteilung von Zulassungen die Angemessenheit der Verfahren zur Gewährleistung der Bekämpfung von Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung überprüfen und zur Bedingung einer Zulassung machen.
Geldwäscheprävention soll in die aufsichtsrechtliche Regulierung und Aufsichtspraxis integriert werden. Für einen möglichen Entzug von Zulassungen werden einheitliche Kriterien festgelegt, wann ein Verstoß als schwerwiegend einzustufen ist – diesem soll immer einer Einzelfallprüfung durch die Aufsichtsbehörden vorausgehen.
Praxistipp:
Den kompletten Bericht der ESA finden Sie hier – im deutschen Recht sind entsprechende Vorschriften bereits in § 35 KWG sowie in § 304 VAG vorgesehen. Für Versicherungsmakler fordert der Bericht der ESA eine solche Vorschrift einzuführen. Insgesamt zeigt auch dieser Bericht, dass das Thema Geldwäscheprävention zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden rückt – als verpflichtetes Unternehmen sollten Sie entsprechend gewappnet sein. Wenn Sie die Adäquanz Ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unabhängig überprüfen lassen wollen, sprechen Sie uns gerne an.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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