Stellungnahme der EBA zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinazierung – Auswirkungen auf Verpflichtete?
Die EBA stellt grundsätzlich große Beeinträchtigungen des Finanzsektors durch Finanzkriminalität fest. Die Beeinträchtigungen beruhen vor allem auf veränderten geopolitischen Gegebenheiten durch den Krieg in der Ukraine und dem technologischem Fortschritt.
Die Russlandsanktionen der Europäischen Union, welche ein nie dagewesenes Ausmaß angenommen haben, führen bei der Umsetzung auf nationaler Ebene zu Unsicherheiten bei der Geldwäsche-Compliance. Dies liegt vor allem an der fehlenden Harmonisierung. Das Problem wird zusätzlich verstärkt, weil gerade die Finanzsysteme häufig genutzt werden, um Sanktionen zu umgehen.
Ebenso ergeben sich neue Risiken aus Umwelt- und Cyberkriminalität. Neue Technologien und die allgemein wachsende Bandbreite an Finanzprodukten haben in jüngster Vergangenheit zu neuen gesetzlichen Regelungen geführt. Dazu zählt beispielsweise die neue Verordnung für den Kryptohandel (MiCAR). Durch die neuen Regelungen sind sowohl bei den Verpflichteten als auch bei den Aufsichtsbehörden Unsicherheiten entstanden, was zu einer allgemeinen Zurückhaltung geführt hat. Zudem sind die bereits vorher bekannt gewesenen Risiken im Zusammenhang mit Korruption, Steuerkriminalität, Bargeld und Terrorismusfinanzierung weiterhin aktuell. Die Risiken der Terrorismusfinanzierung wurden, durch den sich verbreitenden Rechtsextremismus und Terrorismus, zusätzlich verstärkt.
Die EBA kommt zu dem Resümee, dass in nahezu allen Bereichen die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestiegen sind. Dazu tragen auch die festgestellten Defizite bei der Prävention, insbesondere was Transaktionsüberwachung und Meldungen zu auffälligen Transaktionen betrifft, bei. Den Aufsichtsbehörden an sich werden große Defizite attestiert. Das äußert sich in unzureichender Gesetzesanwendung, sowie an sich laxer Aufsicht und fehlender Kommunikation der Behörden untereinander, insbesondere mit der Financial Intelligence Unit (FIU).
Speziell in Bezug auf die Compliance stellt die EBA folgendes fest.
- Aus Unsicherheit haben Finanzinstitute auch legitimen Kunden mit Verbindungen nach Russland oder Weißrussland den Zugang zu Finanzdienstleistungen verwehrt.
- Da es an Harmonisierung fehlt, arbeiten die Aufsichtsbehörden mit völlig unterschiedlichen Organisationen, Systemen und Kontrollen. Ebenso sind häufig die Zuständigkeiten der Behörden nicht ausreichend definiert, so dass es zu Überschneidungen sowie Ausfällen kommt.
- Besonders Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen haben Nachholbedarf, weil sie bisher weitgehend unreguliert und unbeaufsichtigt waren.
- Die Erweiterung der Produktpalette und die technische Entwicklung erfordern besonders bei der Kundenidentifizierung und Transaktionsüberwachung Innovationen, damit eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleistet ist.
Die EBA fordert eine Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen für die einzelnen Mitgliedsstaaten, sowie mehr Repressalien und Disziplinierungsmaßnahmen für Verstöße. Im Hinblick auf die Geldwäsche-Compliance müssen Verpflichtete mit einer dynamischen Entwicklung rechnen. Diese betrifft nicht nur die regulative Entwicklung, sondern auch die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge