Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Stellungnahme zum Aktionsplan AML der EU-Kommission
In einer Entschließung vom 13. Juli 2020 konkretisiert das EU-Parlament seine Erwartungen an das weitere Verfahren zur Umsetzung des Aktionsplans der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Dies bindet die EU-Kommission zwar nicht, zeigt aber deutlich, dass das Parlament die Entwicklung unterstützt und der Initiative Durchschlagskraft verleihen will. Begrüßt wird insbesondere die Zusammenfassung wesentlicher Bestimmungen der EU-Geldwäscherichtlinie in einer unmittelbar geltenden Verordnung. Diese muss dann nicht mehr zunächst in Länderrecht umgesetzt werden.
  • Befürwortet wird auch eine stärkere Zentralisierung der Aufsicht auf EU-Ebene mit der Präferenz für die Schaffung einer neuen Behörde.
  • Die nationalen Transparenzregister sollen vereinheitlicht werden und sich an US-Standards orientieren.
  • Die Kommission wird aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinienvorgaben stärker zu überwachen und ggfs. durch Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen.

Quelle: EU Parlament P9_TA-PROV(2020)0204


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022