Stellungnahme zum Aktionsplan AML der EU-Kommission
In einer Entschließung vom 13. Juli 2020 konkretisiert das EU-Parlament seine Erwartungen an das weitere Verfahren zur Umsetzung des Aktionsplans der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Dies bindet die EU-Kommission zwar nicht, zeigt aber deutlich, dass das Parlament die Entwicklung unterstützt und der Initiative Durchschlagskraft verleihen will. Begrüßt wird insbesondere die Zusammenfassung wesentlicher Bestimmungen der EU-Geldwäscherichtlinie in einer unmittelbar geltenden Verordnung. Diese muss dann nicht mehr zunächst in Länderrecht umgesetzt werden.
Befürwortet wird auch eine stärkere Zentralisierung der Aufsicht auf EU-Ebene mit der Präferenz für die Schaffung einer neuen Behörde.
Die nationalen Transparenzregister sollen vereinheitlicht werden und sich an US-Standards orientieren.
Die Kommission wird aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinienvorgaben stärker zu überwachen und ggfs. durch Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen.