
Steuerbehörden erhalten Informationszugang zu Unternehmensdaten
Am 06. Dezember 2016 hat der Europäische Rat eine Richtlinie erlassen, welche den Steuerbehörden den Zugang zu Informationen ermöglicht, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden. Die Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten bis Ende 2017 in nationales Recht umzusetzen und eine Folge der Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ ist, wird es den Steuerbehörden ermöglichen, Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an Unternehmen zu erhalten. Ziel der Richtlinie ist es, wirksam gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vorgehen zu können.
Einen Link zur Richtlinie finden Sie hier>>.
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