Die Bundesregierung hat am 31.03.2021 einen Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, TraFinG) in den Gesetzgebungsprozess eingebracht (Drucksache 19/28164). Der Bundestag hat in dritter Lesung am 10.06.2021 dem Entwurf auf Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 09.06.2021 (Drucksache 19/30443) zugestimmt. Das Gesetz vom 25.06.2021 ist am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2021, Nr. 37, S. 2083) und tritt am 01.08.2021 in Kraft.
Key Findings:
- Die Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“ wird angepasst.
- Der risikobasierte Ansatz wird gestärkt.
- Das bisherige System des Transparenzregisters als Auffangregister wird aufgegeben zugunsten eines Transparenz-Vollregisters.
- Alle Vereinigungen und Gesellschaften sind verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln und sondern auch aktiv dem Transparenzregister zu melden (Wegfall der bisherigen Mitteilungsfiktion).
- Die Sorgfaltspflichten für die Verpflichteten werden angepasst.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge