
Teile der 4.EU-Geldwäscherichtlinie stehen zur Abstimmung
Am Donnerstag, dem 13.02.2014 behandeln die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres folgende Punkte zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung:
- Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
- Eletronisches Geld und Zahlungen, grenzüberschreitender Kreditverkehr
- Finanzaufsicht
- Zusammenarbeit zwischen Behörden
- Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung
- Kapitalabwanderung
- Geldwäsche
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments.
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