Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Transparency International rügt mangelnden politischen Willen zur Geldwäschebekämpfung
07.07.2021 – In einer aktuellen Studie kommt Transparency International zu dem Ergebnis, dass in Deutschland noch viel zu wenig für die Bekämpfung von Geldwäsche getan werde.

Das größte Problem bei der Geldwäschebekämpfung sei, dass sie sich weitestgehend auf die Bemühungen der Verpflichteten verlässt, ohne diese ausreichend zu unterstützen, zu sensibilisieren und bei Verstößen ausreichend zu sanktionieren, so ein Fazit der Studie. Mit einem Bündel von Maßnahmen schlägt Transparency International Lösungsansätze vor, wie Geldwäsche effektiver bekämpft werden könne. Den Lösungsansätzen liegen einiger Beispiele aus der Praxis zugrunde, bei denen die Geldwäschebekämpfung nur unzureichend erfolgt ist.

In diesem Zusammenhang sei auch auf einen Sonderbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung verwiesen. Denn mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327), das am 18. März 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Grundlagen für eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung der Geldwäsche gestärkt. Der neugefasste Straftatbestand des § 261 StGB verzichtet auf einen selektiven Vortatenkatalog. Mit der Aufnahme sämtlicher Straftaten in den Kreis der Vortaten ist der Tatbestand erweitert und die Beweisführung entsprechend erleichtert worden. Damit kommen auch die Straftatbestände, die mit den Prüfgegenständen nach § 2 Absatz 1 SchwarzArbG unmittelbar zusammenhängen, als geldwäschetaugliche Vortat in Betracht. Die Dimensionen der Geldwäsche in Deutschland müssen damit neu gedacht werden.

Praxistipp:

Wir empfehlen die Lektüre dieser Studie, da sie wertvolle Erkenntnisse auch für das eigene operative Geschäft und die internen Prozesse zur Geldwäschebekämpfung liefert.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022