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Transparenzregister ab 2024 auch in den USA

18.09.2023 – ab 2024 wird es auch in den USA ein Transparenzregister geben. Die Meldepflicht zu wirtschaftlich Berechtigten kann auch ausländische Unternehmen treffen, wobei aber Ausnahmen in Planung sind. Einige Einzelheiten sind bisher noch nicht bekannt, weswegen die Entwicklung zu beobachten bleibt.

Die USA haben mit dem „Corporate Transparency Act“, zu deutsch: Unternehmenstransparenzgesetz, ein Gesetz verabschiedet, wonach in den USA ein Transparenzregister eingerichtet wird. Dieses wird „Financial Crimes Enforcement Network“ (FinCEN) heißen und ab 2024 seine Arbeit aufnehmen. Das FinCEN wird in das US-Finanzministerium eingegliedert. Einen öffentlichen Zugang wird es zu der neuen Datenbank nicht geben. Aus diesem Grund überlegen mehrere Bundesstaaten bereits, zusätzlich eigene Register anzulegen.

Der Meldepflicht unterliegen auch ausländische Unternehmen, sofern die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Es muss sich um eine Kapitalgesellschaft, eine LLC oder ein anderes Unternehmen handeln. Dieses Unternehmen muss nach dem Recht eines anderen Landes als der USA gegründet worden sein. Das Unternehmen muss für die Geschäftstätigkeit in einem Bundesstaat der USA registriert sein. Für bestimmte Unternehmen kann es Befreiungen geben, dafür ist aber eine gesonderte Prüfung des Einzelfalles erforderlich.

Sollten Verpflichtete der Eintragungspflicht nicht fristgerecht nachkommen, drohen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen.

Folgende Angaben müssen seitens der Verpflichteten zur Person des wirtschaftlich Berechtigten gemacht werden: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohn- und Geschäftsadresse, Identifikationsnummer eines offiziellen Dokuments oder FinCEN-Kennung.

Wirtschaftlicher Eigentümer nach dem Corporate Transparency Act ist jede natürliche Person, welche wesentliche Kontrolle über das Unternehmen ausübt oder mehr als 25 % der Kapitalanteile hält.

Änderungen sind innerhalb eines Jahres bekannt zu geben. Bereits bestehenden Unternehmen wird eine Frist von zwei Jahren eingeräumt, neue Unternehmen müssen sofort Angaben machen.

 

Praxistipp: Es sind noch nicht alle Informationen zu Eintragungspflichten bekannt, insbesondere soll es einen umfangreichen Katalog mit Ausnahmen geben. Verpflichtete mit Niederlassung in den USA oder sonstigem Bezug dorthin, sollten die Rechtslage beobachten und genau prüfen, ob eine Eintragungspflicht besteht. Angesichts der drohenden Sanktionen wäre rechtliche Beratung zu empfehlen.

 

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