Die Sorge vor der im letzten Jahr von der FATF erneut durchgeführten Überprüfung des Standes der Geldwäscheprävention war groß in Österreich (wir berichteten). Denn nur knapp war unser Nachbarland bei der vorherigen Prüfung einer Aufnahme in die „graue“ Liste der Länder mit erheblichen Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgangen. Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium, das Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt und die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten regelmäßig überprüft.
Um so größer dürfte die Erleichterung gewesen sein, als der Abschlussbericht vorgelegt wurde und insgesamt deutliche Fortschritte – vor allem beim rechtlichen Rahmen, der Transparenz wirtschaftlichen Eigentums und der Finanzaufsicht attestiert wurden. Es bleiben allerdings weiterhin wesentliche Schwächen in der Umsetzung, vor allem bei der FIU sowie bei der Strafverfolgung und der Vermögensabschöpfung.
Verbessern konnte sich Österreich bei der Risikoanalyse, wozu sicherlich die 2025 aktualisierte landesweite Risikoanalyse beigetragen hat – ein Punkt, wo sich Deutschland ein Beispiel nehmen müsste – datiert doch die Nationale Risikoanalyse in Deutschland immer noch von 2018/2019. Wie bei FATF-Prüfungen üblich, wurde ein detaillierter Maßnahmenplan aufgestellt, in dessen Rahmen Österreich regelmäßig über die Fortschritte bei der Behebung der Schwachstellen an die FATF berichten muss.
Für Verpflichtete aus dem Immobiliensektor besonders interessant ist eine Veröffentlichung die sich gezielt mit den Verpflichtungen dieser Berufsgruppe auseinandersetzt – denn diese gelten in vollem Umfang auch für Immobilienmakler in Deutschland.
Zu den Kernaufgaben eines vollständigen Sorgfaltspflicht-Regimes zählen:
- Identifizierung aller Beteiligten (Käufer, Verkäufer bzw. bei Vermittlung von Mietwohnungen ab 10.000,- Euro Monatsmiete entsprechend Mieter und Vermieter
- Feststellung der Mittelherkunft
- Abgleich mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Transparenzregister)
- Risikobewertung pro Geschäftsbeziehung
- Laufende Dokumentation und
- Im Verdachtsfall unverzügliche Meldung an die FIU
sowie - Aktuelle schriftliche Risikoanalyse für das Gesamtunternehmen
- Schulung der Mitarbeiter
- Nachvollziehbare Aufbewahrung sämtlicher Prüfschritte.
So weit die gesetzlichen Pflichten, die für jedes Maklergeschäft unabhängig von der Größe oder dem Transaktionsvolumen gelten. Die Bußgelder und Strafen bei Nichteinhaltung fallen in Österreich ähnlich aus, wie in Deutschland. Die Aufsichtsbehörden für den Nicht-Finanzsektor in Österreich erhöhen allerdings den Druck auf die Verpflichteten, indem sie deutlich intensiver prüfen als in der Vergangenheit.
Dies ist zum einen der oben erwähnten FATF-Prüfung geschuldet. Der andere Grund liegt in der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), die ab Juli 2027 greift – in allen Mitgliedsländern der EU, unmittelbar und ohne nationale Umsetzungsspielräume, wie sie bisher üblich waren.
Beide Entwicklungen gelten auch für Deutschland, denn die letzte FATF-Prüfung hat auch für Deutschland noch gravierende Mängel, u.a. bei der Aufsicht im Nicht-Finanzsektor festgestellt – und da sie schon 5 Jahre zurück liegt, rückt die erneute Überprüfung näher.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge