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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Verdacht auf Geldwäsche im spanischen Fußball
29.03.2024 – Kaum hatten sich EU-Kommission und EU-Parlament auf die neue Verordnung zur Geldwäscheprävention geeinigt (wir berichteten), gab es Kritik u.a. von Vertretern von Verbänden und Fußballvereinen.

Doch jüngste Beispiele belegen wie wichtig die EU-Entscheidung ist, auch Profifußballvereine und Spielervermittler künftig als Verpflichtete nach der Geldwäsche-Verordnung einzustufen. Überfällig ist diese Entscheidung schon seit langem, belegte doch schon 2009 eine umfangreiche Studie der FATF die hohen Risiken des Fußballsektors für Geldwäsche. Dies liegt sowohl an der sehr vielfältigen und undurchsichtigen Struktur des Fußballmarktes wie auch an den großen Geldsummen, die im Profisport bewegt werden. Mögliche Problemfelder sind dabei Investitionen in Vereine (Hertha BSC und Lars Windhorst lassen grüßen), Spielertransfers, Sponsoring und der Verkauf von Tickets und Fanartikeln.

Nun wurde, kurz nach der Einigung auf EU-Ebene, in Spanien der spanische Fußballverband von der Guardia Civil durchsucht. Anlass waren nach Angabe spanischer Medien vertragliche Unregelmäßigkeiten, die den Verdacht auf Korruption und Geldwäsche begründeten. Ein Auslöser war der Vertragsabschluss zur Austragung des spanischen Supercups in Saudi-Arabien mit einem Volumen von 40 Mio. Euro p.a., den der ehemalige Verbandschef Rubiales unterschrieben hatte. Bei der Durchsuchung kam es zu fünf Festnahmen, Rubiales selber war nicht dabei, da er sich derzeit in der Dominikanischen Republik aufhält. Bei seiner Rückkehr nach Spanien droht aber auch dem nach der Frauen-Weltmeisterschaft zurückgetretenen Verbandschef die Festnahme. Der spanische Fußballverband RFEF kooperiert umfassend mit den Behörden und hat zwischenzeitlich zwei Direktoren entlassen.

Noch schlimmer schaute es in der Vergangenheit in Griechenland aus. Nach der kürzlich abgeschlossenen Aufarbeitung eines riesigen Wettskandals, wonach eine kriminelle Vereinigung seit über zehn Jahren durch Wettgeschäfte illegale Gelder z.B. aus Drogengeschäften gewaschen hat. Hier kam es sogar zu einem Mord an einem an den Geldwäscheaktivitäten Beteiligten. Dass sich von ursprünglich hundert Verdächtigen nur 26 letztlich vor Gericht verantworten mussten und nur 11 Personen zu lächerlich geringen Geldstrafen verurteilt wurden, zeigt ebenfalls deutlich die Notwendigkeit stärkerer internationaler Reglementierung.

Da die Vorschriften für Fußballvereine und Spielervermittler frühestens ab 2027 gelten, bleibt den Beteiligten noch genug Zeit, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten.



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