Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter Handschellen und Euro Banknoten
Verdopplung der Anzahl der Verdachtsmeldungen
19.09.2022 – In ihrem Jahresbericht für 2021 meldet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ca. 298.500 Verdachtsmeldungen – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.

Der enorme Anstieg der Verdachtsmeldungen ist dabei auf zwei gesetzliche Änderungen zurückzuführen – zum einen die Einführung des „all crime Ansatzes“ mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche und der Neufassung von § 261 StGB im März 2021. Danach kommen alle Straftaten als Vortat zur Geldwäsche in Frage – hier hatten Experten im Vorfeld bereits auf einen zu erwartenden Anstieg der Verdachtsmeldungen hingewiesen. Zudem wurde bereits im Oktober 2020 die GwGMeldV-Immobilien eingeführt, die z.B. Notare zur Meldung zahlreicher Sachverhalte verpflichtet. 

Von der Vielzahl der Meldungen wurden ca. 40.000 an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, das entspricht ca. 13,5 Prozent. Diese Zahl kann sich noch erhöhen, da teilweise auch in 2022 noch Fälle aus 2021 weitergeleitet wurden. Wie in der Vergangenheit stammen weit über 90 Prozent der Verdachtsmeldungen aus dem Finanzbereich, überwiegend von Banken und Zahlungsdienstleistern.  

Inhaltlich gliedert sich der Bericht nach einem Überblick über die FIU und ihre Organisationsstruktur und Prozesse (S. 9-12) in statistische Informationen zu den Verdachtsmeldungen (S. 13-28) einschließlich einer Beschreibung der Vorgehensweise, sowie Informationen zu Typologien und Trends (S. 29-55) und Hinweise zur nationalen (S. 57-74) und internationalen Zusammenarbeit (S. 75 ff.). Alle Kapitel enthalten Fallbeispiele anhand derer die Vorgehensweise der FIU dargestellt wird. 

Die FIU analysiert die ihr gemeldeten Sachverhalte über auffällige Finanztransaktionen, die insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten, mit unterschiedlichen Analysetiefen. Als zentraler Knotenpunkt führt sie eigene Daten mit unterschiedlichsten relevanten Informationen anderer Behörden und weiteren nationalen sowie internationalen Stellen zusammen und übermittelt die als werthaltig identifizierten Sachverhalte anschließend an die Strafverfolgungsbehörden und sonstigen zuständigen Stellen.  

Im Rahmen einer einzelfallunabhängigen strategischen Analyse identifiziert die FIU zudem neue Methoden und Trends im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem sie von ihr gewonnene Erkenntnisse und erkannte Muster sowohl den eigenen operativen Analyseeinheiten als auch den Verpflichteten und Partnerbehörden in Form von Anhaltspunkte- und Typologiepapieren und zum Beispiel anlässlich von Geldwäschetagungen oder über die Anti Financial Crime Alliance (AFCA) zur Verfügung stellt. Außerdem führt die FIU die nach der jeweils geltenden EU-Geldwäscherichtlinie und dem Geldwäschegesetz vorgesehenen Statistiken, deren Veröffentlichung insbesondere im Rahmen des Jahresberichts erfolgt. 

Praxistipp: 

Den vollständigen Bericht können Sie auf der Seite der FIU herunterladen. Auch wenn er recht umfangreich ist, sollten verpflichtete Unternehmen nach GwG diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und bei der Überarbeitung ihrer Risikoanalyse berücksichtigen. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022