
Verpflichtete in Baden-Württemberg drohen Bußgeldverfahren
Verpflichtete in Baden-Württemberg müssen in diesem Jahr mit Bußgeldverfahren rechnen. Wie ein Behörden-Vertreter auf Nachfrage mitteilte, müssen verpflichtete Unternehmen in Baden-Württemberg, die gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes verstoßen, zukünftig mit Bußgeldverfahren rechnen. Die vier Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörden wollen daneben bei ausbleibenden oder unzureichenden Antworten oder Nachweisen, dass die Pflichten nach dem GwG eingehalten werden, nach behördlichen Auskunftsersuchen oder Prüfungen im Unternehmen das Verwaltungszwangsverfahren mit Zwangsgeld ausschöpfen.
Diese Verwaltungsverfahren können verhindert werden, wenn den Aufsichtsbehörden – spätestens auf Nachfrage – nachgewiesen wird, dass die Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach dem Geldwäschegesetz im Unternehmen bekannt sind und eingehalten werden.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden