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Geldwäschebeauftragter Blick nach oben vor einem Hochhaus
Versicherer bei Geldwäsche-Vorschriften am Pranger?
20.05.2021 – So legt es der Tenor der Überschrift nahe. Allerdings bezieht sich das einerseits nicht auf die ganze Branche und speziell die deutsche Versicherungswirtschaft sieht auch wenig Handlungsbedarf.

Die Global Federation of Insurance Associations(GFIA) hat sich dafür ausgesprochen, die Vorschriften zur Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierung nicht weiter auf die gesamte Versicherungswirtschaft auszudehnen, da das Risiko in dieser Hinsicht sehr niedrig sei. Lediglich für Lebensversicherungen sei ein, jedoch auch nur niedriges, Risiko festzustellen. Gleichwohl betont die internationale Vereinigung der Versicherer weltweit, dass die Empfehlungen der FATF und der IAIS (Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten) sowie der risikobasierte Ansatz bei der Geldwäscheprävention von Versicherern berücksichtigt werden sollen. Befürchtet werden aber anscheinend weitere Verschärfungen im internationalen Umfeld. 

Hingegen sehen sowohl der GDV als Interessenvertreter der deutschen Versicherungswirtschaft wie auch KPMG als eine der führenden Wirtschaftsprüfer in diesem Sektor die Auswirkungen der aktuell in Deutschland geplanten bzw. umgesetzten Gesetzesänderungen nicht allzu kritisch. Danach ziele die Verschärfung durch das inzwischen verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche in erster Linie auf eine effektivere Strafverfolgung ab und wirke sich nicht auf die Compliance- und Governance-Arbeit der Versicherungsunternehmen aus. 

Bedenken bestehen zwar hinsichtlich der möglichen Doppelarbeit, die durch das noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche TraFinG auf die Versicherer zukommen könnte, wenn die bisherige Mitteilungsfiktion wegfällt. Die ließe sich aber über eine automatisierte Verknüpfung von Handels- und Transparenzregister weitgehend vermeiden. 

Versicherungsunternehmen, soweit sie zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz gehören, müssen die regulatorischen Entwicklungen laufend evaluieren, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Veränderungen reagieren  und die korrespondierenden Complianceprozesse anpassen zu können.


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